5.7 Aufbauten mit hohem Schwerpunkt

5.7.1 Höhenschwerpunktangaben nach Richtlinie 71/320 EWG

Alle Nutzfahrzeuge müssen seit 01.01.1991 den Forderungen der "EG-Richtlinie über Bremsanlagen 71/320 EWG" entsprechen. Die Übernahme dieser EGRichtlinine in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hat zur Folge, daß auch bei Einzelabnahme diese technischen Vorschriften erfüllt werden müssen.


Radstand 3000 mm


Radstand 3400 mm

Bei allen zul. Gewichten darf die Schwerpunkthöhe Y1/Y2 nicht überschritten werden.

 

Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche Schwerpunkthöhe bei Leergewicht (serienmäßiger Ausstattung) und bei bis zum jeweiligen zulässigen Gesamtgewicht ausgelasteten Fahrzeug zulässig ist.

 

Ausführung

ZGG

Stabilisatoren

Schwerpunkt des Fahrgestells

Maß mm X

Gesamt-
schwerpunkt des Fahrzeugs

Maß mm Y1

Gesamt-
schwerpunkt des Fahrzeugs

Maß mm Y2

Max. zul. Schwerpunkt-
höhe von Aufbau und Nutzlast über der Fahrbahn

Maß mm Z

Vorderachse

Hinterachse

Kasten/Kombi

2,8 t

Sv

Sh

730

890

1325

Pritsche/Doka

2,8 t

Sv

Sh

680

890

1275

Fahrgestell

2,8 t

Sv

Sh

620

890

1300

Kasten/Kombi

3,0 t

Sv

Sh

730

920

1375

Pritsche/Doka

3,0 t

Sv

Sh

680

920

1325

Fahrgestell

3,0 t

Sv

Sh

620

920

1350

Kasten/Kombi

3,0 t

2MG

2MG

730

950

990

1550

Pritsche/Doka

3,0 t

2MG

2MG

680

950

990

1500

Fahrgestell

3,0 t

2MG

2MG

620

950

990

1525

2MG = 28 mm Stabilisator hinten (Sh), 25 mm Stabilisator vorn (Sv)

Die Schwerpunkthöhe Y2 kann bei Reduzierung der zul. Vorderachslast auf 1535 kg angewendet werden.


Bei Fahrzeugen mit hohen Aufbauten bzw. mit erhöhtem Gesamtschwerpunkt ist mit eingeschränkten Fahreigenschaften zu rechnen.

Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.Juli 2010

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