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5.7 Aufbauten mit hohem Schwerpunkt5.7.1 Höhenschwerpunktangaben nach Richtlinie 71/320 EWGAlle Nutzfahrzeuge müssen seit 01.01.1991 den Forderungen der "EG-Richtlinie über Bremsanlagen 71/320 EWG" entsprechen. Die Übernahme dieser EGRichtlinine in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hat zur Folge, daß auch bei Einzelabnahme diese technischen Vorschriften erfüllt werden müssen.
Bei allen zul. Gewichten darf die Schwerpunkthöhe Y1/Y2 nicht überschritten werden.
Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche Schwerpunkthöhe bei Leergewicht (serienmäßiger Ausstattung) und bei bis zum jeweiligen zulässigen Gesamtgewicht ausgelasteten Fahrzeug zulässig ist.
Weitere Informationen zum Umbau finden Sie unter:
Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.
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