5.3 Bohren am Fahrgestellrahmen
- Zusätzliche Befestigungspunkte für Sonderaufbauten.
Bei den Längsträgern handelt es sich um Hohlprofile. Muss dort gebohrt werden, so darf das nur in der neutralen Zone (Längsträger-Mitte, jedoch in ausreichendem Abstand vom Flansch) geschehen. Außerdem müssen dann Abstandsbuchsen eingeschweißt werden (siehe Abb.1!).
- Werkseitig angebrachte Bohrungen am Ober- und Untergurt der Längsträger dürfen nicht aufgebohrt bzw. vergrößert werden. Desgleichen dürfen diese Bohrungen nicht zur Befestigung irgendwelcher Aggregate herangezogen werden.
- Bohrungen für Durchgänge von Rohren, Elektrokabeln, Seilzügen etc. sowie zum Befestigen von Anbauteilen (Schellen etc.).
In Ausnahmefällen sind wir damit einverstanden, daß Bohrungen im Steg der Längsträger oder in den Querträgern vorgenommen werden. Sie sollten sich dann aber unbedingt mit uns in Verbindung setzen.
- Bei Demontage und anschließender Montage von Serienbauteilen sind die in den „Montagerichtlinien für Werkstätten“ angegebenen Drehmomente unbedingt einzuhalten.