5.1 Überführung der Fahrgestelle
Bei Überführung von Fahrgestellen auf eigener Achse sind zahlreiche Vorschriften zu beachten:
- Radabdeckung
- Ballstgewicht für Abbremsung
- Seitlicher Anfahrschutz
- Beleuchtungseinrichtung
Diese Teile sind nicht entwickelt und nicht vorrätig und würden die Überführung auf eigener Achse unnötig teuer machen.
Aus diesem Grund ist die Selbstabholung von Fahrgestellen nicht mehr vorgesehen. Die Auslieferung sollte per Bahn/LKW-Transport vorgenommen werden.