4.5 Allgemeine Hinweise zu Änderungen an Serienfahrzeugen

Federcharakteristik, Bremsanlage und Lenkvorrichtung dürfen nicht verändert werden. Ausnahmen müssen vor dem Umbau von der Volkswagen AG genehmigt werden.

Bei Veränderungen geräuschintensiver Teile (z.B. Motor, Reifen, Abgasanlage, ...) Geräuschmessungen nach EG-Richtlinien durchführen. Die zul. Werte dürfen nicht überschritten werden.

Bei Änderungen an der Karosserie im Bereich des Kraftstoffbehälters muß dieser ausgebaut werden.

 


Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.Juli 2010

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