4.3 Sitznachrüstungen im Fahrgastraum

  • Kastenwagen (Typ 7HK..)
    Die Nachrüstung von Sitz- und Gurtbefestigungspunkten ist nicht möglich.
  • Kombi/Shuttle (Typ 7HC)
    Bei Fahrzeugen mit verblechter Seitenwand hinten, ist die Nachrüstung von Sitz- und Gurtbefestigungspunkten für die 2.- und 3. Sitzreihe nicht zulässig.
    In der ersten Sitzreihe besteht die Möglichkeit, eine 2er Sitzbank plus Einzelsitz zu verbauen.
    Immer vorhanden ist die Sitz- und Gurtbefestigung für die 2er Sitzbank 1. Sitzreihe.
  • Nachrüsten des Einzelsitzes 1. Sitzreihe
    • Demontage der entsprechenden Bauteile am Unterboden
    • Einnieten der vier Verstärkungswinkel 2x 7H0.803.547 / 2x 7H0.803.548 (s. Skizze 1.2)
    • Bohren der Sitzbefestigungslöcher durch die bereits vorhandenen Löcher in den Verstärkungen mit anschließender Korrosionsschutzbehandlung
  • Nachrüsten der 3er Sitzbank 2. bzw. 3. Sitzreihe
    • Demontage der entsprechenden Bauteile am Unterboden
    • Bohren der Sitzbefestigungslöcher (s. Skizze 1) durch die bereits
      vorhandenen Löcher in den Verstärkungen mit anschließender
      Korrosionsschutzbehandlung

 

Wichtiger Hinweis

Die Sitzbefestigung im Fahrgastraum wurde bei den T5-Nutzfahrzeugen ab KW40/2008 umgestellt.

Geändert wurden die Sitzaufnahmen, deren Abdeckungen, Bodenbeläge und die Sitzfüße der 2er und 3er-Sitzbänke im Fahrgastraum.

Bei Nachrüstung ist darauf zu achten, dass Sitzgestelle vor der KW40/2008 nicht mit den neuen Sitzschienen ab KW40/2008 verbaut werden dürfen! (Hier ist eine Verrastung der Sitze nicht gegeben!)

"NEUE Sitzgestelle"ab KW40/2008 lassen sich dagegen problemlos mit dem Baustand der Sitzaufnahmen vor KW40/2008 verbauen.

 


Sitzbefestigungen kurzer Radstand

Montage der Sitzbefestigungsschienen

  • siehe Skizze 2
  • als Ausgleich zwischen Sitzbefestigungsschienen und Fahrzeugboden
    empfehlen wir den Verbau unseres Gummibodens

Sitzbefestigungen langer Radstand

  • Demontage der entsprechenden Bauteile am Unterboden
  • Einnieten der vier Verstärkungswinkel 7H3.803.243 und 7H0.803.333.A (s. Skizze 2.1)
  • Bohren der Sitzbefestigungslöcher (s. Skizze 2) durch die bereits vorhandenen Löcher in den Verstärkungen mit anschließender Korrosionsschutzbehandlung

Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.Dezember 2008

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