4.3 Sitznachrüstungen im Fahrgastraum
- Kastenwagen (Typ 7HK..)
Die Nachrüstung von Sitz- und Gurtbefestigungspunkten ist nicht möglich. - Kombi/Shuttle (Typ 7HC)
Bei Fahrzeugen mit verblechter Seitenwand hinten, ist die Nachrüstung von Sitz- und Gurtbefestigungspunkten für die 2.- und 3. Sitzreihe nicht zulässig.
In der ersten Sitzreihe besteht die Möglichkeit, eine 2er Sitzbank plus Einzelsitz zu verbauen.
Immer vorhanden ist die Sitz- und Gurtbefestigung für die 2er Sitzbank 1. Sitzreihe. - Nachrüsten des Einzelsitzes 1. Sitzreihe
- Demontage der entsprechenden Bauteile am Unterboden
- Einnieten der vier Verstärkungswinkel 2x 7H0.803.547 / 2x 7H0.803.548 (s. Skizze 1.2)
- Bohren der Sitzbefestigungslöcher durch die bereits vorhandenen Löcher in den Verstärkungen mit anschließender Korrosionsschutzbehandlung
- Nachrüsten der 3er Sitzbank 2. bzw. 3. Sitzreihe
- Demontage der entsprechenden Bauteile am Unterboden
- Bohren der Sitzbefestigungslöcher (s. Skizze 1) durch die bereits
vorhandenen Löcher in den Verstärkungen mit anschließender
Korrosionsschutzbehandlung
Wichtiger Hinweis
Die Sitzbefestigung im Fahrgastraum wurde bei den T5-Nutzfahrzeugen ab KW40/2008 umgestellt.
Geändert wurden die Sitzaufnahmen, deren Abdeckungen, Bodenbeläge und die Sitzfüße der 2er und 3er-Sitzbänke im Fahrgastraum.
Bei Nachrüstung ist darauf zu achten, dass Sitzgestelle vor der KW40/2008 nicht mit den neuen Sitzschienen ab KW40/2008 verbaut werden dürfen! (Hier ist eine Verrastung der Sitze nicht gegeben!)
"NEUE Sitzgestelle"ab KW40/2008 lassen sich dagegen problemlos mit dem Baustand der Sitzaufnahmen vor KW40/2008 verbauen.