4.1 Seitenwandausschnitte, Einbau von Fenstern

Aufbau und Bodengruppe bilden beim Kombi/Kastenwagen eine selbsttragende Einheit. Tragende Teile dieser selbsttragenden Einheit dürfen nicht ersatzlos entfernt werden.

Trennwände erfüllen keine tragende Funktion. Änderungen bis zum ersatzlosen
Entfall sind zulässig.

Wichtiger Hinweis:
Bei Fahrzeugen mit seitlichen Kopfairbags ist ein Bearbeiten der äußeren Dachrahmen nicht zulässig!


Seitenwandausschnitte

Da der nachträgliche Einbau von Fenstern umständlich und kostenaufwendig ist, sollten die gewünschten Fenster (siehe Lieferprogramm) ab Werk bestellt werden.
Ausschnitte für Fenster, Türen, Klappen, Be- und Entlüftungen etc. dürfen nur zwischen den tragenden Teilen (Säulen, Dachrahmen und Boden) erfolgen. Tragende Teile dürfen nicht angeschnitten oder geschwächt werden. Die Ausschnitte sind mit einem umlaufenden Rahmen zu versehen, der mit den angrenzenden tragenden Teilen kraftschlüssig zu verbinden ist.

 

Nachträglicher Einbau von Fenstern

Sollten nachträgliche Fenster eingebracht werden, wäre folgende Arbeitsweise
denkbar:

  1. Am Innenblech der Fenstereinfassung entlang das Außenblech ausschneiden und eine Scheibe einbauen. (Scheiben dürfen nur geklebt werden.)
    Die Unterschiede Kombi/Kastenwagen im Fensterbereich sind unten dargestellt.
  2. Sind kleinere Fenster als unten dargestellt gewünscht, so gilt:
    Der Ausschnitt darf grundsätzlich nur zwischen den Säulen erfolgen. Es dürfen keine tragenden Teile angeschnitten oder geschwächt werden. Der Ausschnitt muß umlaufend mit einem Rahmen versehen werden, der mit den angrenzend tragenden Teilen kraftschlüssig zu verbinden ist.

Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien (Online-Aufbaurichtlinien). Datenstand Juli 2010

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