3.7 Anheben des Fahrzeugs
a) Mit Hebebühnen
Das Fahrzeug darf nur an den dafür vorgesehenen Aufnahmepunkten angehoben werden (siehe Abb.). Es dürfen nur 2-Säulen-Hebebühnen verwendet werden.
b) Mit einem Wagenheber
Vorgehensweise und Aufnahmepunkte für den Wagenheber an allen Fahrzeugvarianten siehe Betriebsanleitung
(Bei allen Fahrgestellen ohne Serienaufbauten)
Der Wagenheber muß vom Aufbauhersteller mit dem Aufbau abgestimmt werden. Die Aufnahmepunkte für Hebebühnen können benutzt werden (mit großflächigen Unterlagen). Der Serienwagenheber darf nicht verwendet werden!