3.6 Anhängerkupplungen/Freiraum nach DIN 74058

Als Anhängerkupplung sind nur vom Werk freigegebene Kupplungen zu verwenden. Als Mehrausstattung können ab Werk folgende Anhängerkupplungen bestellt werden:

Kugelkopfkupplung - Bestellschlüssel:
1D1 (in Kombination mit ESP einschließlich Gespannstabilisierung)

Anhängelast max. 750 kg ungebremst und 2.000 - 2.500 kg gebremst (je nach Motorisierung) bei 12% Bergsteigfähigkeit.

1D2 (in Kombination mit ESP einschließlich Gespannstabilisierung)

wie oben, jedoch abnehmbar und abschließbar
Die zulässige Stützlast beträgt 100 kg.
Das in den Papieren angegebene max. zulässige Gesamtzuggewicht darf nicht überschritten werden. Das tatsächliche Gewicht der Anhängelast darf das zul. Gesamtgewicht des ziehenden Fahrzeugs nicht überschreiten.

Beim nachträglichen Anbau einer Anhängerkupplung

  • sind die Vorschriften des jeweiligen Landes zu beachten
  • ist der notwendige Freigang des Anhängers hinter dem Zugfahrzeug sicherzustellen (DIN 74058)
  • ist das Fahrzeug einer hierfür zuständigen technischen Prüfstelle für den
    Kraftfahrzeugverkehr vorzuführen.

Achtung:

  1. Befestigungspunkte sind in den Fahrzeug-Längsträgern vorhanden.
  2. Bei extremer Tieflage bzw. weitem Überhang eines Aufbaus sowie nach Überhangsverlängerung kann der Betrieb mit der werkseitig angebrachtenKupplung ausgeschlossen sein.
  3. Das zul. Gesamtzuggewicht (motorabhängig) ist vor einer Nachrüstung zu ermitteln.

Freiraum nach DIN 74058
Nicht angegebene Einzelheiten sind zweckentsprechend zu wählen.

Prüfung
Die Prüfung der Maße und Winkel muß mit geeigneten Längen- bzw. Winkelmeßinstrumenten vorgenommen werden.

Weitere Informationen zum Umbau finden Sie unter:

 

Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien (Online-Aufbaurichtlinien). Datenstand Juli 2010

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