3.1 Dachgepäckträger, Heckgepäckträger/Heckleitern, Pritsche mit Plane & Spriegel

Dachgepäckträger
Dachlasten erhöhen den Schwerpunkt des Fahrzeuges und führen zu hoher dynamischer Achslastverlagerung sowie Fahrzeugneigung bei Fahrbahnunebenheiten und Kurvenfahrt. Das Fahrverhalten wird erheblich verschlechtert. Aus diesem Grund sind Dachlasten möglichst zu vermeiden.

Je nach Lastverteilung sind mind. 2 Grundträger erforderlich, die möglichst im Säulenbereich zu montieren sind.
Beim Kastenwagen und beim Kombi sind je Seite 4 Befestigungspunkte im Dach vorhanden.
Bei der Doppelkabine 2 Punkte je Seite und beim Pritschenwagen 1 Punkt.

 

Dachlasten

Fahrzeuge mit Normaldach (nur mit 4 Grundträgern) 150 kg
Fahrzeuge mit Normaldach (mit 2 Grundträgern) 100 kg
Doppelkabine (mit 2 Grundträgern) 75 kg
Fahrerhaus 50 kg
Aufstelldach (mit 2 Grundträgern) 50 kg

 

Heckgepäckträger/Heckleitern
Der Heckgepäckträger bzw. die Heckleiter müssen so ausgeführt sein, daß nach deren Montage keine statischen oder dynamischen Belastungen auf die Stoßfänger wirken.
Die Heckklappe darf mit max. 75 kg belastet werden.

Wichtiger Hinweis: Heckflügeltüren dürfen nicht mit zusätzlichem Gewicht belastet werden!


Pritsche mit Plane und Spriegel (ab Werk)
Die Spriegel dürfen neben der Plane nicht mit weiteren Gewichten, wie Leitern etc., belastet werden.

Weitere Informationen zum Umbau finden Sie unter:

Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.Juli 2010

© Volkswagen Nutzfahrzeuge 2012 IRechtlichesIImpressum