5.8 Allgemeine Hinweise zu Änderungen an Serienfahrzeugen

Aufbauten mit hohem Schwerpunkt

Bei Fahrzeugen mit hohen Aufbauten bzw. mit erhöhtem Gesamtschwerpunkt ist mit eingeschränkten Fahreigenschaften zu rechnen.

Stabilisatoren dienen dazu, übermäßige Seitenneigung der Fahrzeuge zu verhindern.

Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche Schwerpunkthöhe bei serienmäßiger Ausstattung zulässig ist. Diese Höhen dürfen nicht überschritten werden. Weiterhin zeigt die Tabelle, bei welchen Fahrzeugvarianten Stabilisatoren bzw. verstärkte Stabilisatoren empfohlen werden.

Auch diese in der Tabelle eingetragenen max. zulässigen Schwerpunkthöhen dürfen keinesfalls überschritten werden.

Ausführung

PR-
Nr.

Stabilisatoren

Schwer-
punkt des
Fahr-
gestells
Maß mm X

Gesamt-
Schwer-
punkt des
Fahr-
zeugs
Maß mm Y

Max. zul. Schwerpunkthöhe von Aufbau und Nutzlast über der Fahrbahn in mm

Vorder-
achse

Hinter-
achse

Maß Z
Serienaus-
stattung

Stabili-
satoren
OAB u. OBB

Kasten/Kombi

OJ1
OJ2

S

-

757

858

1140

Pritsche/Doka

OJ2

S

-

688

850

1180

Fahrgestell

OJ2

S

-

654

850

1160

Kasten/Kombi

OJ3

S

-

757

850

1185

Pritsche/Doka

OJ3

S

-

688

850

1120

Fahrgestell

OJ3

S

-

654

850

1120

Kasten/Kombi

OJ2

A

B

757

980

1480

Pritsche/Doka

OJ2

A

B

688

980

1510

Fahrgestell

OJ2

A

B

654

980

1460

Kasten/Kombi

OJ3

A

B

757

980

1405

Pritsche/Doka

OJ3

A

B

688

980

1430

Fahrgestell

OJ3
OJ4

A

B

654

980

1390

s - 23 mm Stabilisator vorn serienmäßig
A - 27 mm Stabilisator vorn als Zusatzausstattung (OAB)
B - 26 mm Stabilisator hinten als Zusatzausstattung (OBB)
Hinweis:Die PR-Nr.OJ2 und OJ3 beinhalten auch die syncro-Varianten.


Höhenschwerpunktangaben nach Richtlinie 71/320 EWG Alle Nutzfahrzeuge müssen seit 1.1.1991 den Forderungen der "EG-Richtlinie über Bremsanlagen 71/320/EWG" entsprechen. Die Übernahme dieser EG-Richtlinie in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hat zur Folge, daß auch bei Einzelabnahme diese technischen Vorschriften erfüllt werden müssen.



Bei allen zul. Gewichten darf die Schwerpunkthöhe Y nicht überschritten werden.

Alle in der nebenstehenden Tabelle angegebenen Schwerpunkthöhen beziehen sich immer auf das bis zum jeweiligen zulässigen Gesamtgewicht ausgelastete Fahrzeug.

Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.August 2007

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