5.7 Hilfsrahmen, Montagerahmen

Hilfsrahmen
Der Hilfsrahmen muß aus Stahl bestehen. Er ist für Aufbauten erforderlich, bei denen Punktlasten in das Fahrgestell eingeleitet werden, z.B. für Kipper und Sattelzugmaschinen.

Der Hilfsrahmen dient dazu, die punktförmig eingeleiteten Kräfte gleichmäßig auf den Fahrzeugrahmen zu verteilen. Dazu sollte er über den Längsträgern liegen, bis an das Fahrerhaus geführt, sowie im vorderen Bereich verjüngt ausgebildet werden.

Die diversen Luftspalte zwischen Fahrgestell- und Hilfsrahmen müssen nicht ausgefüllt werden. Selbsttragende Aufbauten können über einen Bodenrahmen direkt an den serienmäßigen Konsolen am Rahmen befestigt werden.

Hilfsrahmen und selbsttragende Aufbauten sind über alle vorhandenen Konsolen am Fahrgestell zu befestigen.



Montagerahmen
Der Montagerahmen dient ausschließlich zur unmittelbaren Aufnahme von Hilfsaggregaten etc.. Die Befestigung des Montagerahmens am Fahrgestellrahmen ist nur mittels Schrauben zulässig. Der Montagerahmen muß nicht - wie beim Hilfsrahmen - den gesamten Fahrgestellrahmen überdecken.

Zum Schutz des Fahrgestellrahmens bestehen keine Festigkeitsanforderungen an den Montagerahmen.

Allgemeine Hinweise zu Änderungen an Serienfahrzeugen Federcharakteristik, Bremsanlage und Lenkeinrichtung dürfen nicht verändert werden. Ausnahmen müssen vor dem Umbau von der Volkswagen AG genehmigt werden. Bei Veränderungen geräuschintensiver Teile (z.B. Motor, Reifen, Auspuffanlage...) Geräuschmessungen nach EG-Richtlinien durchführen. Die zul. Werte dürfen nicht überschritten werden. Bei Änderungen an der Karosserie im Bereich des Kraftstoffbehälters muß dieser ausgebaut werden.



Briedenbefestigung für die ersten beiden Befestigungspunkte li/re hinter dem Fahrerhaus (falls erforderlich).




Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.August 2007

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