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5.7 Hilfsrahmen, MontagerahmenHilfsrahmen Montagerahmen Der Montagerahmen dient ausschließlich zur unmittelbaren Aufnahme von Hilfsaggregaten etc.. Die Befestigung des Montagerahmens am Fahrgestellrahmen ist nur mittels Schrauben zulässig. Der Montagerahmen muß nicht - wie beim Hilfsrahmen - den gesamten Fahrgestellrahmen überdecken. Zum Schutz des Fahrgestellrahmens bestehen keine Festigkeitsanforderungen an den Montagerahmen. Allgemeine Hinweise zu Änderungen an Serienfahrzeugen Federcharakteristik, Bremsanlage und Lenkeinrichtung dürfen nicht verändert werden. Ausnahmen müssen vor dem Umbau von der Volkswagen AG genehmigt werden. Bei Veränderungen geräuschintensiver Teile (z.B. Motor, Reifen, Auspuffanlage...) Geräuschmessungen nach EG-Richtlinien durchführen. Die zul. Werte dürfen nicht überschritten werden. Bei Änderungen an der Karosserie im Bereich des Kraftstoffbehälters muß dieser ausgebaut werden. Briedenbefestigung für die ersten beiden Befestigungspunkte li/re hinter dem Fahrerhaus (falls erforderlich). Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.
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