5.5 Schweißen am Fahrzeug
Schweißarbeiten am Fahrzeugrahmen sollten auf unbedingt notwendige Ausnahmen beschränkt bleiben.
Vor Schweißarbeiten am Fahrzeug ist die Fahrzeugbatterie abzuklemmen. Werden bei abgeklemmter Batterie verdeckt liegende Kabel beschädigt, können durch Kurzschlüsse schwere Schäden entstehen.
Bei E-Schweißarbeiten muß die Masseklemme des Schweißgerätes direkt an das zu schweißende Fahrzeugteil angeschlossen werden. Der hohe Strom und die auftretenden hohen Spannungsspitzen könnten sonst zu Beschädigungen an den mechanischen und elektronischen Fahrzeugteilen führen.
Geschweißt werden sollte nur mit Schutzgas.
Im Ausnahmefall dürfen auch gut ausgetrocknete Stabelektroden - 2,5 mm - mit kalkbasischer Ummantelung verwendet werden.
Beim Einschweißen zusätzlicher Konsolen etc. darf nur in der sogenannten neutralen Zone geschweißt werden. Einer Lochschweißung ist in jedem Fall der Vorzug zu geben. Schweißnähte quer zum Rahmen vermeiden.
Hinweis: Durch die beim Schweißen auftretende Wärmebelastung wird im Schweißbereich die in den Längsträgern aufgebrachte Korrosionsschutzschicht zerstört. Sie ist daher durch geeignete Maßnahmen wiederherzustellen.
Beispiel für eine Lochschweißung