5.3 Bohren am Fahrgestellrahmen
- Zusätzliche Befestigungspunkte für Sonderaufbauten
Bei den Längsträgern handelt es sich um Hohlprofile. Muß dort gebohrt werden, so darf das nur in der neutralen Zone (Längsträger-Mitte, jedoch im ausreichenden Abstand vom Flansch) geschehen. Außerdem müssen dann Abstandsbuchsen eingeschweißt werden.
- Werkseitig angebrachte Bohrungen am Ober- und Untergurt der Längsträger dürfen nicht aufgebohrt bzw. vergrößert werden. Desgleichen dürfen diese Bohrungen nicht zur Befestigung irgendwelcher Aggregate herangezogen werden.
- Bohrungen für Durchgänge von Rohren, Elektrokabeln, Seilzügen etc. sowie zum Befestigung von Anbauteilen (Schellen etc.). In Ausnahmefällen sind wir damit einverstanden, daß Bohrungen im Steg der Längsträger oder in den Querträgern vorgenommen werden. Sie sollten sich dann aber unbedingt mit uns in Verbindung setzen.