5.1 Überführung der Fahrgestelle
Bei Überführung von Fahrgestellen auf eigener Achse im öffentlichen Straßenverkehr ist die Überführungsausrüstung (Radkästen hinten und Balastgewicht PR-Nr.- 2 A1) zwingend erforderlich. Die Radkästen sind für Dauereinsatz geeignet.