4.7 Auflastungsmöglichkeit nur für Geld- und Werttransporter
a) | Basisfahrzeug: Kastenwagen, Radstand 2920 mm, kurzer Vorderwagen, jedoch nicht mit TDI-Motoren. |
b) | Basisfahrzeug: Kastenwagen, Radstand 3320 mm, kurzer Vorderwagen, auch mit TDI-Motor.
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Fahrzeuge des o.g. Umfangs können im Rahmen des Einsatzes als Geld- und Werttransporter auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 2890 kg aufgelastet werden, wenn das Fahrzeug ab Werk mit |
1) | verstärkten Federn (PR-Nr.0J3 für die erhöhte Nutzlast) ausgerüstet ist, bzw. entsprechend nachgerüstet wurde. Im Fall der Nachrüstung werden benötigt: - die Drehstäbe vorn links und rechts 701 411 103 J/104 J - die Schraubenferdern hinten 701 511 105 B vom Fahrgestell. (Hier sinnvoll, weil das Fahrzeug dann über der Hinterachse um ca. 20 mm bis 25 mm angehoben wird). |
2) | Reifen des Typs 205/65 R15 ausgerüstet ist, bzw. nachträglich entsprechend umgerüstet wurde. (PR-Nr'n H6W, H6Y, oder H6X). Der Reifen 195/70 R15 C104/102 R (PR-Nr. H5T) ist ebenfalls zulässig. |
3) | der ø54 mm - Rahmensattelbremse, vorn, (PR-Nr. 1LE) ausgerüstet ist, bzw. entsprechend nachgerüstet wurde. Im Fall der Nachrüstung werden benötigt: - die Rahmensattelbremse, vorn links/rechts 701 615 105 F/106 F. - die innenbelüfteten Bremsscheiben 701 615 301 J. |
Beachte: |
| a) Abgelastete Fahrzeuge (Nutzlastklasse der PR-Nr. 0J1) können nicht aufgelastet werden! b) Die Schwingungsdämpfer vorn/hinten sind bei allen drei Nutzlastklassen (PR-Nr'n 0J1, 0J2 und 0J3) gleich! c) Der Einsatz von Leichtmetallrädern ist nicht zulässig! |
Auf dieser Basis erhöht sich die zulässige Vorderachslast auf 1560 kg. Die zulässige Hinterachslast bleibt unverändert!
Für diese Fahrzeugeinsatzart werden zusätzlich verstärkte Schwingungsdämpfer (PR-Nr. 1BJ) empfohlen. Im Fall der Nachrüstung werden benötigt: - Schwingungsdämpfer, vorn 701 413 031 E. - Schwingungsdämpfer, hinten 701 513 031 C. Es ist zulässig, nur die Vorderachse mit den verstärkten Stoßdämpfern auszurüsten. |
c) | Basisfahrzeug: Fahrgestell mit Fahrerhaus Geld- u. Werttransporter auf Basis von Fahrgestellen mit Kofferaufbauten können unter den vorgenannten Voraussetzungen ebenfalls entsprechend aufgelastet werden. Hier ist jedoch eine Genehmigung durch unsere Entwicklung (Abt. NE-GG; Fax. 49-5361-972917) im Rahmen einer Einzelprüfung (Angabe der Lage des Schwerpunktes bei dem zulässigen Gesamtgewicht; Achslasten des gepanzerten Fahrzeuges - beladen/unbeladen) erforderlich. |