4.7 Auflastungsmöglichkeit nur für Geld- und Werttransporter

a)

Basisfahrzeug: Kastenwagen, Radstand 2920 mm, kurzer Vorderwagen, jedoch nicht mit TDI-Motoren.

b)

Basisfahrzeug: Kastenwagen, Radstand 3320 mm, kurzer Vorderwagen, auch mit TDI-Motor.

Fahrzeuge des o.g. Umfangs können im Rahmen des Einsatzes als Geld- und Werttransporter auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 2890 kg aufgelastet werden, wenn das Fahrzeug ab Werk mit

1)

verstärkten Federn (PR-Nr.0J3 für die erhöhte Nutzlast) ausgerüstet ist, bzw. entsprechend nachgerüstet wurde. Im Fall der Nachrüstung werden benötigt:
- die Drehstäbe vorn links und rechts 701 411 103 J/104 J
- die Schraubenferdern hinten 701 511 105 B vom Fahrgestell. (Hier sinnvoll, weil das Fahrzeug dann über der Hinterachse um ca. 20 mm bis 25 mm angehoben wird).

2)

Reifen des Typs 205/65 R15 ausgerüstet ist, bzw. nachträglich entsprechend umgerüstet wurde. (PR-Nr'n H6W, H6Y, oder H6X). Der Reifen 195/70 R15 C104/102 R (PR-Nr. H5T) ist ebenfalls zulässig.

3)

der ø54 mm - Rahmensattelbremse, vorn, (PR-Nr. 1LE) ausgerüstet ist, bzw. entsprechend nachgerüstet wurde. Im Fall der Nachrüstung werden benötigt:
- die Rahmensattelbremse, vorn links/rechts 701 615 105 F/106 F.
- die innenbelüfteten Bremsscheiben 701 615 301 J.

Beachte:

 

a) Abgelastete Fahrzeuge (Nutzlastklasse der PR-Nr. 0J1) können nicht aufgelastet werden!
b) Die Schwingungsdämpfer vorn/hinten sind bei allen drei Nutzlastklassen (PR-Nr'n 0J1, 0J2 und 0J3) gleich!
c) Der Einsatz von Leichtmetallrädern ist nicht zulässig!

Auf dieser Basis erhöht sich die zulässige Vorderachslast auf 1560 kg. Die zulässige Hinterachslast bleibt unverändert!

Für diese Fahrzeugeinsatzart werden zusätzlich verstärkte Schwingungsdämpfer (PR-Nr. 1BJ) empfohlen. Im Fall der Nachrüstung werden benötigt:
- Schwingungsdämpfer, vorn 701 413 031 E.
- Schwingungsdämpfer, hinten 701 513 031 C.
Es ist zulässig, nur die Vorderachse mit den verstärkten Stoßdämpfern auszurüsten.

c)

Basisfahrzeug: Fahrgestell mit Fahrerhaus
Geld- u. Werttransporter auf Basis von Fahrgestellen mit Kofferaufbauten können unter den vorgenannten Voraussetzungen ebenfalls entsprechend aufgelastet werden. Hier ist jedoch eine Genehmigung durch unsere Entwicklung (Abt. NE-GG; Fax. 49-5361-972917) im Rahmen einer Einzelprüfung (Angabe der Lage des Schwerpunktes bei dem zulässigen Gesamtgewicht; Achslasten des gepanzerten Fahrzeuges - beladen/unbeladen) erforderlich.

Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.August 2007

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