4.5 Nachrüstungen von Seriensitzen
E. Nachrüstungen von Seriensitzen im Passagier-/Laderaum
Die Bodenanlage der Kastenwagen und Kombis ist gleich und für die nachträgliche Montage von Seriensitzen vorbereitet (Radstand 2.920 mm, 2 Sitzreihen/Radstand 3.320 mm, 3 Sitzreihen)
Nachträglicher Einbau von Seriensitzen entsprechend der Serie nur mit dem notwendigen Zurüstumfang.
Abweichende Sitzpositionierung (begrenzt) und Kombinationen mit Holzbodenplatten möglich.
Einbau von Aluminium-Rasterschienen auf dem Gummi-/Teppichboden, sowie in eine Holzbodenplatte eingelegt, für die Arretierung von Rollstühlen möglich.
Eine Umrüstung unserer Seriendrehsitze auf Beckengurte (z.B. durch den Aufbauhersteller) ist grundsätzlich nicht zulässig. Es haben keine diesbezüglichen Tests stattgefunden.
Detail-Informationen zum Gesamtumfang auf Anfrage.
Beachte:
a) Verzurrösen auf dem Laderaumboden des Kombis/ Kastenwagens entfallen mit der PR-Nr. 6B0! (Betrifft nur das Inland; -im Export Mehrausstattung).
b) Fehlen Sitze in dem Fahrgastraum, dann fehlt dort auch der Wärmetauscher (der sogenannte 2. Wärmetauscher).
Fahrzeuge mit TDI-Motoren haben zusätzlich zu dem 2. Wärmetauscher einen Zuheizer (ein Brenner, der den Heizkreislauf auf ca. 85° C hält). Ist der 2. Wärmetauscher nicht vorhanden, dann fehlt auch der Zuheizer! Die Nachrüstung des 2. Wärmetauschers und des Zuheizers kostet pro Fahrzeug ca. DM 4.000,-!
Es sind max. 3 Sitzplätze/Sitzreihe möglich. Dreipunktsicherheitsgurte der äußeren Sitze (links/rechts) müssen grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Befestigungspunkten der Seitenwände angebunden sein. Integrierte Dreipunktsicherheitsgurte an den Sitzen sind generell nicht zulässig. Beckengurte an allen Sitzen sind technisch möglich, sofern die Ländervorschriften das zulassen.
* Die Kastenwagen-Seitenwände sind nicht für die Aufnahme von Dreipunktsicherheitsgurten vorbereitet.
Nachrüstmöglichkeiten auf Anfrage.