3.9 Anheben des Fahrzeugs

a) Mit Hebebühnen
Das Fahrzeug darf nur an den dafür vorgesehenen Aufnahmepunkten angehoben werden (siehe Abb.). Es dürfen nur 2-Säulen-Hebebühnen verwendet werden.

b) Mit einem Wagenheber (bis 2.800 kg zul. GG)
Vorgehensweise und Aufnahmepunkte für den Wagenheber an allen Fahrzeugvarianten siehe Betriebsanleitung

c) Mit einem Wagenheber vom Aufbauhersteller (Bei allen Fahrgestellen ohne Serienaufbauten)
Der Wagenheber muß vom Aufbauhersteller mit dem Aufbau abgestimmt werden (siehe separate Marketinginformationen). Die Aufnahmepunkte für Hebebühnen können benutzt werden (mit großflächigen Unterlagen). Der Serienwagenheber darf nicht verwendet werden!



a) Vor der Hinterachse sind 4 Aufnahmepunkte dargestellt. Der darunter aufgeführte Text "nur für leere Fahrzeuge mit kurzem Radstand" gilt nur für die beiden Aufnahmepunkte auf den Längsträgern.
b) 3,3t-Fahrgestelle ab Werk haben keinen Wagenheber! Aufbauhersteller müssen daher einen Wagenheber in ihren Lieferumfang aufnehmen, der auf deren Aufbau abzustimmen ist. Die Serien-Wagenheberaufnahmepunkte der Fahrgestelle stehen damit nicht mehr zur Verfügung. Es können jedoch die hier betroffenen Bühnenaufnahmepunkte benutzt werden. Hinweise zu der Wagenheberauswahl (Bauhöhe, max. Hub) sind unserer separaten Marketing-Information zu entnehmen.

Serienwagenheber für Serienfahrgestelle (zul. GG max. 2800 kg)

Alle Fahrgestellvarianten (Fahrerhaus und Doppelkabine) ohne Serienaufbauten (Pritschen) werden mit Beginn des Modelljahres 2002 (ab KW 18/01) mit Wagenheber ausgeliefert.
Bedingung: Der Wagenheber muß problem- u. gefahrlos an den von uns vorgesehenen Positionen, hinten unter den Lagerböcken links u. rechts, angesetzt werden können. Ist das nicht möglich, dann darf der Serienwagenhaber nicht zum Einsatz kommen. Der Wagenheber ist dann von den Aufbauherstellern beizustellen (Abstimmung mit dem jeweiligen Sonderaufbau).

Beachte:

  1. Die Serien-Wagenheberaufnahmepunkte an unseren Basisfahrzeugen sind nicht für andere Wagenheber geeignet! Alternativ können hier die Aufnahmepunkte für die Hebebühnen (ausgenommen die beiden Aufnahmepunkte auf den beiden Längsträgern vor der Hinterachse), in Kombination mit großflächigen Unterlagen, genutzt werden. Siehe Aufbaurichtlinie!
  2. Falls notwendig, muß der Aufbauhersteller statt der von uns angebotenen hinteren Bühnenaufnahmepunkte spezielle Wagenheberaufnahmepunkte unter seinem Sonderaufbau anbieten! Die vorderen Bühnenaufnahmepunkte (unter dem Fahrerhaus) müssen weiter einbezogen werden!
  3. Bei einer möglichen Auflastung auf ein zul. GG von 2890 kg bleiben die zul. Achslasten der PR-Nr. 0J3 unverändert. Damit kann der Serienwagenheber (unter Berücksichtigung der o.g. Randbedingungen) auch hier zum Einsatz kommen.


Notwendige Hinweise für die Wagenheberauswahl im Rahmen der Selbstbeschaffung:
a) Die maximal zulässige Achslast bei Fahrgestellen des Transporters ist bei der Variante mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3300kg (nur für Verkaufswagen und Wohnmobile!) zu finden. Hier beträgt die maximal zulässige Hinterachslast 1800 kg. Die entsprechende max. Stützlast an den von uns angebotenen, vorgenannten Bühnenaufnahmepunkten, bzw. an den von den Aufbauherstellern an den Spezialaufbauten festgelegten Wagenheberaufnahmepunkten, sind von den Aufbauherstellern zu ermitteln.
b) Bei Ausschöpfung der zulässigen Achslasten und bei defekter Bereifung, sowie unter Berücksichtigung der zulässigen Toleranzen, darf der Wagenheber nur eine Mindestanfangshöhe von maximal 190 mm haben, damit er auch an allen dafür vorgesehenen Bühnenaufnahmepunkten angesetzt werden kann.
c) Für den Radwechsel muß der Wagenheber mindestens bis zu einer Stützhöhe/ Gesamthöhe von 470 mm ausfahrbar sein, wenn die o.g. Bühnenaufnahmepunkte zum Einsatz kommen, um das Reserverad als Ersatz für ein defektes Rad des Fahrzeugs montieren zu können.

Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.August 2007

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