3.6 Anhängerkupplungen / Freiraum nach DIN 74058

Als Anhängerkupplung sind nur vom Werk freigegebene Kupplungen zu verwenden. Als Sonderausstattung können ab Werk folgende Anhängerkupplungen bestellt werden:

Kugelkopfkupplung - Bestellschlüssel:
1D6: Für eine Anhängelast von max. 2.000 kg gebremst, bei 12% Bergsteigfähigkeit.

Die zulässige Stützlast beträgt 100 kg.

Das in den Kfz-Papieren angegebene max. zulässige Gesamtzuggewicht darf nicht überschritten werden. Das tatsächliche Gewicht der Anhängelast muß niedriger als das des ziehenden Fahrzeugs sein.

Beim nachträglichen Anbau einer Anhängerkupplung

  • sind die Vorschriften des jeweiligen Landes zu beachten
  • ist der notwendige Freigang des Anhängers hinter dem Zugfahrzeug sicherzustellen (DIN 74058)
  • ist der Serien-Kühler nebst Lüfter gegen eine verstärkte Variante (entspr. Der PR-Nr.1D7) auszutauschen
  • ist das Fahrzeug einer hierfür zuständigen technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr vorzuführen.

Achtung:

  1. Befestigungspunkte sind in den Fahrzeug-Längsträgern vorhanden.
  2. Bei extremer Tieflage bzw. weitem Überhang eines Aufbaus sowie nach Überhangsverlängerung kann der Betrieb mit der werkseitig angebrachten Kupplung ausgeschlossen sein.
  3. Das zul. Zuggewicht (motorabhängig) ist vor einer Nachrüstung zu ermitteln.

Freiraum nach (Fortsetzung "Anhängerkupplungen")
Nicht angegebene Einzelheiten sind zweckentsprechend zu wählen.

Prüfung
Die Prüfung der Maße und Winkel muß mit geeigneten Längen- bzw. Winkelmeßinstrumenten vorgenommen werden.


Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.August 2007

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