2.2 Einseitige Gewichtsverteilung

In keinem Fall dürfen die Gewichte

  • zulässiges Gesamtgewicht
  • zulässiges Vorderachsengewicht
  • zulässiges Hinterachsengewicht überschritten werden.

Beim Projektieren von Aufbauten/Ausbauten ist darauf zu achten, daß eine einseitige Gewichtsverteilung - insbesondere bei festen Aufbauten - vermieden wird. Läßt sich dies nicht umgehen, so darf die einseitige Belastung keinen größeren Unterschied in den Radlasten als max. 4% ergeben.

Beispiel:

Zul. Achslast

1.430 kg

theor. Radlast links/rechts

715 kg / 715 kg

4% dieser Radlast

29 kg

zul. Radlastverteilung links/rechts

686 kg / 744 kg

 

Um eine ausreichende Lenkbarkeit des Fahrzeuges zu gewährleisten und zur Sicherstellung eines zufriedenstellenden Fahrverhaltens in allen Belastungszuständen, muß die Mindest-Vorderachslast 965 kg betragen.

 

 


Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.August 2007

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