4.9 Sitze im Fahrgastraum/Laderaum beim LT-Kombi/-Kastenwagen

1) Kombi

a) Werden keine Seriensitze im Fahrgastraum geordert, dann hat der Kombi auf dem Passagier-/Laderaumboden ab Werk für die ersten beiden Sitzreihen grundsätzlich je Sitzreihe 3 vorbereitete Befestigungspunkte, inkl. der einseitigen Anbindungsvorbereitung für die Rückenlehnen der Seriensitzbänke an der anliegenden Seitenwand bei 2er- und schmalen 3er-Sitzbänken, bzw. der beidseitigen Anbindungsvorbereitung bei der breiten 3er-Sitzbank.
Ausnahme: Kombis mit 2 Schiebetüren. Bei dieser Variante gibt es keine vorbereiteten Bodenbefestigungspunkte für die erste Sitzreihe. Damit ist hier eine Nachrüstung von Seriensitzbänken nicht möglich.
(Beachte: Auch in der Serie werden hier keine Sitzbänke angeboten!).

b) Vorbereitete Bodenbefestigungspunkte für die 3. Sitzreihe, inkl. der beidseitigen Anbindungsvorbereitung für die Rückenlehne der breiten 3er-Sitzbank an den beiden Seitenwänden müssen mit der PR-Nr.3WE geordert werden, weil sie in der Basisversion nicht vorhanden sind.
Beachte:
Eine Nachrüstung der Bodenbefestigungspunkte, incl. der beidseitigen Anbindungsvorbereitung für die Rückenlehne der breiten 3er-Sitzbank, in der 3. Sitzreihe ist nicht möglich.

c) Bestellt man jedoch für die 1. und / oder 2. Sitzreihe ab Werk eine 2er-Sitzbank, dann ist der 3. (nicht benötigte) Bodenbefestigungspunkt betroffene Sitzreihe(n) nicht entsprechend vorbereitet. Eine spätere Umrüstung auf eine 3er-Sitzbank ist möglich, (vorn nur auf eine schmale 3er-Sitzbank) aber sehr aufwendig! Bei der Umrüstung auf eine breite 3er-Sitzbank (nur 2. Sitzreihe) muß auch noch die Anbindungsvorbereitung für die Rückenlehne auf der bisherigen Durchgangsseite der 2er-Sitzbank nachgerüstet werden.

d) Für konventionelle Einzelsitze in Fahrtrichtung (nicht ab Werk; bei Aufbauherstellern) auf dem Fahrzeugboden des Kombi-Passagierraumes, bzw. des Kastenwagen-Laderaumes, links und rechts an den Seitenwänden, wurde ein Lösungsvorschlag für die Nachrüstung von Gurtverankerungspunkten für Dreipunktgurte (links und rechts der Einzelsitze auf dem Fahrzeugboden und an der jeweils zugehörigen Seitenwand) entwickelt und von dem TÜV Rheinland in einem Sprinter erprobt. Da die betroffenen Karosseriebereiche mit denen des LT identisch sind, kann das Gutachten Nr.55110226-00 vom 19.10.1995 auch für den Volkswagen LT (LT 2) als zutreffend angesehen werden. Auf die Befestigung der Einzelsitze auf dem Fahrzeugboden wird nicht eingegangen. Zustellung des Gutachtens auf Anfrage (Fax. 49-511-7983895).


2) Kastenwagen

a) Der Laderaumboden ist nicht für die Ausrüstung mit den Kombi-Seriensitzbänken vorbereitet. Eine Nachrüstung der Bodenbefestigungspunkte ist nicht möglich!
Beachte: Ab Werk gibt es für alle Kastenwagenversionen ein Sitzpaket mit einer schmalen 3er-Sitzbank für die 1. Sitzreihe!

b) Nachrüstung von Einzelsitzen bei Aufbauherstellern: Siehe Kombi, Punkt 1d).

Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.August 2007

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