4.7 Airbag

Bei Eingriffen der Aufbauhersteller in die Struktur des Fahrzeuges wie

  • Änderung des Vorbaus.
  • Anbringung der Gurtstraffer bei Wegfall der B-Säulen,
  • Änderung der Sitze und damit verbunden der Kinematik der Insassen,
  • Änderung der Verkabelung des Airbag-Systems,
  • Modifikation des Systemaufbaus (z.B. Einbauort der Sensorik),
  • Einbauten von Teilen in der Nähe der Austrittsöffnung und im Aufblasbereich (nur geprüfte Nachrüstlösungen zulässig),

ist die sichere Funktion von Fahrer- bzw. Beifahrerairbag und Gurtstraffer nicht mehr gewährleistet. Diese Bauteile dürfen daher nur nach Zustimmung der zuständigen Abteilung eingesetzt werden.

Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.August 2007

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