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4.7 AirbagBei Eingriffen der Aufbauhersteller in die Struktur des Fahrzeuges wie
ist die sichere Funktion von Fahrer- bzw. Beifahrerairbag und Gurtstraffer nicht mehr gewährleistet. Diese Bauteile dürfen daher nur nach Zustimmung der zuständigen Abteilung eingesetzt werden. Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.
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