4.5 Luftansaugung, Abgasführung, Kühlung

Luftansaugung
Bei Veränderungen der Motor-Luftansaugung folgendes beachten:

  • Um die Funktion zu gewährleisten müssen die Serienteile wie Filter, Schläuche, Aufhängungen (Schwingisolierung) usw. gleichwertig zum Serienstand montiert werden.
  • Die Reinluftseite und der Anschluß-Wartungsanzeiger dürfen nicht verändert werden.
  • Im Bereich der Ansaugöffnung die Einbauverhältnisse nicht verändern.
  • Die Strömungsgeschwindigkeiten im Einzugsbereich, vor und im Luftansaugkanal dürfen nicht erhöht werden. Den freien Querschnitt nicht einengen.
  • Die Wasserabscheidung der Motor-Luftansaugung kann auch durch geringfügige Änderungen im Bereich der Ansaugmündung (z.B. des Kühlergrills) verschlechtert werden. Bei Modifikationen in diesem Bereich ist daher immer eine Genehmigung der zuständigen Abteilung erforderlich.



Abgasführung/Auspuffanlage

  • Bei Änderungen der Auspuffanlage empfehlen wir die Verwendung von Volkswagen Originalteilen.
  • Länge und Einbaulage des biegsamen Metallschlauches zwischen Auspuffkrümmer und Auspuffrohr dürfen nicht verändert werden.
  • Der freie Querschnitt des Auspuffrohres hinter dem Schalldämpfer darf nicht verringert werden.
  • Rohrbogen maximal 90°
  • Zusätzliche Rohrbogen vermeiden.
  • Biegeradien >= 2,5 d.

 

  • Mindestabstand zu Kunststoff-Leitungen, elektrischen Kabeln und Reserverädern:
    200 mm bei Auspuffanlagen ohne Abschirmung,
    80 mm bei Blech-Abschirmungen,
    40 mm bei Blech-Abschirmungen mit zusätzlicher Isolierung.
  • Zusätzliche Abschirmungen sind erforderlich:
    • Im Bereich von Bedieneinrichtungen
    • Im Bereich von Aggregaten, An- und Einbauten, wenn sie nicht aus hitzebeständigem Material bestehen.


Kühlung:

Das Kühlsystem (Kühler, Kühlergrill, Luftkanäle, Kühlmittelkreis usw.) darf nicht verändert werden.
Ein ausreichender Kühlluftdurchsatz muß gewährleistet sein.

  • Lufteinlaß des Kühlers freihalten
  • Warntafeln, Plaketten oder andere Zierteile nicht im Bereich vor dem Kühler anbringen.


Zusätzliche Kühleinrichtungen für Aggregate vorsehen.

  • Betrieb bei Außentemperaturen über 35 C°.
  • bei stehendem Fahrzeug und Abnahme einer hohen Dauerleistung.


Scheibenbremsen

  • Die Kühlung darf nicht durch Spoiler unterhalb des Stoßfängers, zusätzliche Radzierblenden oder Bremsscheibenabdeckungen usw. beeinträchtigt werden.


Vorbereitung 2. Wärmetauscher

  • Es ist zu beachten, da bei einem nachträglichen Einbau eines Wärmetauschers, da Kühlwassersystem des Fzg. vollständig entlüftet wird. Es sollte ein Wärmetauscher mit folgender Spezifikation verwendet werden:

    Heizleistung:8,7 kW
    Luftmassenstrom: 360 kg / h
    Volumenstrom: 1500 l / h

    Es wird der Zusatzwärmetauscher aus dem T4 Programm empfohlen. Ab Stand 01.98
Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.August 2007

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