Kühlung:
Das Kühlsystem (Kühler, Kühlergrill, Luftkanäle, Kühlmittelkreis usw.) darf nicht verändert werden.
Ein ausreichender Kühlluftdurchsatz muß gewährleistet sein.
- Lufteinlaß des Kühlers freihalten
- Warntafeln, Plaketten oder andere Zierteile nicht im Bereich vor dem Kühler anbringen.
Zusätzliche Kühleinrichtungen für Aggregate vorsehen.
- Betrieb bei Außentemperaturen über 35 C°.
- bei stehendem Fahrzeug und Abnahme einer hohen Dauerleistung.
Scheibenbremsen
- Die Kühlung darf nicht durch Spoiler unterhalb des Stoßfängers, zusätzliche Radzierblenden oder Bremsscheibenabdeckungen usw. beeinträchtigt werden.
Vorbereitung 2. Wärmetauscher
- Es ist zu beachten, da bei einem nachträglichen Einbau eines Wärmetauschers, da Kühlwassersystem des Fzg. vollständig entlüftet wird. Es sollte ein Wärmetauscher mit folgender Spezifikation verwendet werden:
Heizleistung:8,7 kW
Luftmassenstrom: 360 kg / h
Volumenstrom: 1500 l / h
Es wird der Zusatzwärmetauscher aus dem T4 Programm empfohlen. Ab Stand 01.98