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4.3 Offene Kastenwagen (Fahrgestell mit Fahrerhaus/Doka)Bei Radstandsänderungen und Überhangverlängerungen muß der Werkstoff des Verlängerungsstücks in Güte und Abmessung dem Fahrgestellrahmen (St 12.03) entsprechen. Durch Veränderungen darf Funktion und Freigang von Aggregaten und Bedienungseinrichtungen sowie die Festigkeit tragender Teile nicht beeinträchtigt werden.
4.3.1. Bohren am RahmenBei den Längsträgern handelt es sich um Hohlprofile (Hutprofile). Muß dort gebohrt werden, so darf es nur in den angegebenen Bereichen geschehen.
In Ausnahmefällen können Bohrungen im Steg der Rahmen-Längsträger vorgenommen werden.
Nach dem Bohren entgraten und aufreiben. Vor der Verwendung müssen Distanzbuchsen eingeschweißt werden. 4.3.2 ÜberhangverlängerungDie max. zul. hinteren Überhänge (in Abhängigkeit von Radstand und zul. Gesamtgewicht) lt. Pkt. 2.3 sind einzuhalten.
Als Vorbereitung ab Werk kann die SBBR-Leitung mit 700 mm Reserve verbaut werden. Bestellmöglichkeiten können den Verkaufsunterlagen entnommen werden. LT28 / LT35
4.3.3 RadstandsveränderungRadstandsverlängerungen vom längsten Serienstand ausführen. Bei Radstandsveränderungen den nächst größeren Serienradstand verwenden und kürzen. Die Schnittstelle mit Blechschuhen verstärken.
Nach der Radstandsänderung muß das Fahrgestell mit einem durchgehenden Hilfsrahmen verstärkt werden.
Durch die Radstandsänderung ergeben sich geänderte Werte für Wendekreis und Gewichte. Gelenkwellen
Von der Volkswagen AG können keine Aussagen über Fahr-, Brems- und Lenkverhalten bei extremen Radstandsänderungen gemacht werden. Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.
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