4.2 Geschlossene Kastenwagen und Fahrerhaus

Aufbau und Bodengruppe bilden beim Kombi/Kastenwagen eine selbsttragende Einheit. Tragende Teile dieser selbsttragenden Einheit dürfen nicht ersatzlos entfernt werden. Trennwände erfüllen keine tragende Funktion. Änderungen bis zum ersatzlosen Entfall sind zulässig. Bei Um- oder Einbau von Karosserieteilen nur schweißen, wenn eine Klebeverbindung nicht möglich ist.

  • Seitenwandausschnitte
    Werden für die Ausschnitte (Fenster, Türen, Klappen, Be- und Entlüftung etc.) Profile durchtrennt, müssen die Ausschnitte durch einen umlaufenden Rahmen verstärkt und mit den durchtrennten Profilen verschweißt werden.
  • Dacherhöhung (Kunststoffdach) siehe Punkt 3.6 Dachgestaltung

4.2.1 Zwangsentlüftung

Bei geschlossenen Aufbauten mit Trennwand befinden sich Entlüftungsschlitze in der Trennwand und in den D-Säulen. Bei Ausbauten dürfen diese Entlüftungen nur zugebaut werden, wenn dafür z.B. in den Fahrerhaustüren neue Entlüftungen geschaffen werden.

Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.August 2007

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