3.5 Schwerpunkthöhen
Bei Abnahme des aufgebauten Fahrzeugs muß nach EG-Richtlinie Bremsen 71/320/EWG ein rechnerischer Nachweis über die Schwerpunktshöhe bei beladenem Fahrzeug erbracht werden. Berechnungsgrundlagen und zulässige Schwerpunktshöhen können von der Volkswagen AG angefordert werden.
Bei hohen Schwerpunktlagen Stabilisatoren und verstärkte Stoßdämpfer (soweit lieferbar) vorsehen. Ab Schwerpunkthöhe 960 mm sind beim LT28 / LT35 der Stabilisator hinten (OBC) und verstärkte Stoßdämpfer erforderlich. Zul. Schwerpunkthöhe 1050 mm. Ab Schwerpunkthöhe 1100 mm ist beim LT 46 der verstärkte Stabilisator hinten (OBD) erforderlich.
Schwerpunkthöhen Basisfahrzeug: (leer einschl. Fahrer 75kg)
LT 35 | Fahrgestell: | h = 780 mm |
LT 35 | Kastenwagen: | h = 840 mm |
LT 35 | Kombi: | h = 850 mm |
LT 35 | Pritsche: | h = 805 mm |
LT 46 | Fahrgestell: | h = 725 mm |
Von der Volkswagen AG wird keine Aussage über Fahr-, Brems- und Lenkverhalten bei Aufbauten für Ladungen mit ungünstigen Schwerpunktlagen (z.B. Heck-, Hoch- und Seitenlasten) gemacht. Der Aufbauhersteller ist bei diesen Aufbauten für die Fahrsicherheit des Fahrzeugs verantwortlich.