3.21 Bremsanlage/Retarder
Für die Bremsanlage der Fahrzeuge besteht eine Betriebserlaubnis. Durch Änderungen an der Bremsanlage erlischt diese Zulassung. Deshalb sind Änderungen am Bremssystem unzulässig.
Lassen sich z.B. durch Radstandsveränderung Arbeiten an der Bremsanlage nicht vermeiden, sind folgende Punkte zu beachten:
- Hydraulische Bremsleitungen komplett ersetzen
- Wickelrohrabmessung 4,75 x 0,7, Kunststoffleitungen unzulässig
- Leitungen nur in Biegevorrichtung formen
- Biegeradius 17,5 mm
- Leitungen von innen reinigen
- Sicherheitsabstand zu Wärmequellen, scharfen und beweglichen Teilen einhalten
- Befestigung mit Kunststoffschlaufen, max. Abstand 500 mm
- ALB-Regler bei Gewichtsänderungen in VW-Betrieben nachstellen lassen.
Nach Abschluß der Arbeiten Bremsanlage auf einwandfreie Funktion prüfen.
Retarder - Bei nachträglichem Einbau eines Retarders am Getriebe oder im Gelenkwellenstrang ist die Genehmigung der zuständigen Abteilung erforderlich. Genehmigungen werden nicht allgemein erteilt, sondern sind grundsätzlich auf bestimmte Fahrzeug-Baumuster und Radstände begrenzt.
Die Einbauzeichnungen müssen folgende Angaben aufweisen:
- Lage des Retarders im Fahrzeug,
- Gelenkwellenwinkel
- Länge der Gelenkwellen
- Aufgrund des Mehrgewichtes des Retarders, Gewichtsverteilung und Einhaltung der zulässigen Achslasten überprüfen. Lage von Aufbauschwerpunkt kontrollieren und gegebenenfalls anpassen.
- Einbau nur in Fahrzeuge mit ausreichend dimensionierter elektrischer Anlage (Generatoren und Batterien mit ausreichender Kapazität). Auf ausreichenden Masseanschluß des Retarders achten.
- Auf ausreichende Freigängigkeit achten.
- Retarder im Gelenkwellenstrang nur am Steg des Fahrgestellrahmens über Konsolen mit Silentblocks befestigen.
- Leitungen vor Hitzeeinwirkung durch entsprechende Isolierung schützen. Die maximale zulässige Temperatur für Leitungen aus Polyamid liegt bei 80° C.