3.15 Rückspiegel/Aufbaubreite

Gemäß EU-Richtlinie 76/756 EWG sowie §56 der STVZO müssen Kraftfahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland Spiegel haben, die so beschaffen und angebracht sind, daß der Fahrzeugführer nach rückwärts und seitwärts - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

Alle LT-Modelle sind serienmäßig mit einem Innenspiegel und mit Außenspiegel - für eine max. Aufbaubreite bis 2.150 mm - ausgestattet.

Für Aufbaubreiten größer als 2.150 mm bis 2.400 mm stehen Bügelaußenspiegel (normaler/großer Bügel) zur Verfügung.

LT-Außenspiegel-Verfügbarkeit
(siehe auch Verkaufshandbuch):

  • Standardspiegel (Serie)
    - Aufbaubreiten bis 2.150 mm

  • Bügelaußenspiegel, normal (Serie Kipper und LT 46-Fahrgestelle) - Aufbaubreiten größer 2.151 mm bis 2.300 mm

  • Bügelaußenspiegel, groß - Aufbaubreiten größer 2.301 mm bis 2.400 mm
Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien (Online-Aufbaurichtlinien). Datenstand August 2007

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