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3.14 FahrtrichtungsanzeigeGemäß §54 STVZO müssen mehrspurige Fahrzeuge an den Längsseiten im vorderen Drittel mit zusätzlichen Blinkleuchten ausgestattet sein. Für die Montage der seitlichen Blinkleuchten sind Mindest-Sichtwinkelbereiche vorgegeben. Dadurch ergeben sich abhängig von der Aufbaubreite Zwänge zur Montage verschiedener Blinkleuchten: Kleine seitliche Blinkleuchten
Große seitliche Blinkleuchten
Große seitliche Blinkleuchten mit Adapter
Aus den Zwängen von Fahrzeuglänge (vergl. Pkt. 3.13), zul. Gesamtgewicht und Aufbaubreite sind für die Serienfahrzeuge die jeweils erforderlichen Blinker-Markierungsleuchten-Kombinationen bereits vorgegeben. Lediglich für Aufbaubreiten größer als 2.200 mm sind die großen seitlichen Blinkleuchten mit Adapter (PR-Nr. 8F8) zu bestellen. Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.
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