3.12 Positionsleuchten (Umrißleuchten)

Gemäß §51 b. STVZO sind der Bundesrepublik Deutschland Fahrzeuge mit einer Breite über 2.100 mm mit Positionsleuchten auszustatten.

Alle Fahrgestelle und Fahrgestelle mit Pritschenaufbau sind serienmäßig ohne Positionsleuchten ausgestattet (serienmäßige Fahrzeugbreite 1.922 mm bzw. 1.990 mm).



Aus dem LT-Lieferprogramm überschreiten die Fahrgestelle und Doppelkabinen mit Kipperaufbau sowie die LT46 Fahrgestelle und Doppelkabinen mit Pritschenaufbau die vorgegebene Fahrzeugbreite (Serienbreite: 2.120 mm). Bei diesen Fahrzeugen sind vorn seitlich auf dem Fahrerhausdach Positionsleuchten montiert und die außenliegenden Kammern der 6-Kammerleuchten am Fahrzeugheck sind als Positionsleuchten aufgeführt (Serienausstattung: R-Nr. 6S1).

Bei Bestellung eines Fahrgestells, das für einen Aufbau mit einer Breite größer 2.100 mm vorgesehen ist, sind Positionsleuchten vorn und hinten mitzubestellen (PR-Nr. 6S1).



Sollen bei einer vorgesehenen Fahrzeugbreite größer 2.100 mm die hinteren Positionsleuchten vom Aufbauhersteller montiert werden, können nur Positionsleuchten auf dem Dach vorn (PR-Nr. 6S3) bestellt werden (Entfall SBBR-Leuchten bei PR-Nr. 8SZ; Vorbereitung SBBR-Leuchte).

Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.August 2007

© Volkswagen Nutzfahrzeuge 2012 IRechtlichesIImpressum