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3.12 Positionsleuchten (Umrißleuchten)Gemäß §51 b. STVZO sind der Bundesrepublik Deutschland Fahrzeuge mit einer Breite über 2.100 mm mit Positionsleuchten auszustatten. Alle Fahrgestelle und Fahrgestelle mit Pritschenaufbau sind serienmäßig ohne Positionsleuchten ausgestattet (serienmäßige Fahrzeugbreite 1.922 mm bzw. 1.990 mm).
Sollen bei einer vorgesehenen Fahrzeugbreite größer 2.100 mm die hinteren Positionsleuchten vom Aufbauhersteller montiert werden, können nur Positionsleuchten auf dem Dach vorn (PR-Nr. 6S3) bestellt werden (Entfall SBBR-Leuchten bei PR-Nr. 8SZ; Vorbereitung SBBR-Leuchte). Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.
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