3.11 Ladekran

Bei der Auslegung der Ladekranaufbauten ist neben der erforderlichen Standsicherheit auf die Verbindung des Ladekrans mit dem Fahrgestell zu achten (Pkt. 3.3)

  • Die Pritschenlänge unter Abhängigkeit des Ladekranaufbaus bestimmen.

  • Durch die Lastverteilung kann eine Rahmenverlängerung erforderlich werden.

  • Für abweichende Kranaufbauten ist eine Genehmigung erforderlich.

  • Die erforderlichen Abstützvorrichtungen sollten hydraulisch betätigt werden.

  • Fahrzeug nicht mit der Abstützvorrichtung anheben (Rahmenschäden).

  • Kranaufbauten und Abstützvorrichtungen dürfen andere Aggregate und deren Funktion nicht beeinträchtigen.

  • Ladekranaufbauten müssen den Unfallverhütungsvorschriften und der EG-Maschinen-Richtlinie entsprechen.
Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien (Online-Aufbaurichtlinien). Datenstand Dezember 2007

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