3.10 Ladebordwand

 

Für den Anbau einer Ladebordwand ist zu beachten:

  • Die zulässige Hinterachslast darf nicht überschritten werden.
  • Mindest-Vorderachslast von 30% des Fahrzeug-Gesamtgewichts beachten.
  • Standsicherheit prüfen.
  • Lastverteilung mit allen Sonderausstattungen berechnen.
  • Aufbaulänge und hinteren Überhang bei Notwendigkeit kürzen.
  • Hilfsrahmen soweit wie möglich nach vorne führen und mit dem Fahrgestellrahmen kraftschlüssig verbinden.
  • Bei serienmäßigen Kastenwagen ist kein Hilfsrahmen erforderlich.
  • Für die Vorder- und Hinterachse ist ein Stabilisator erforderlich.
  • Nach Möglichkeit nur hydraulische Abstützvorrichtungen verwenden. Fahrzeug nicht mit der Abstützvorrichtung anheben (Rahmenschäden).
  • Lastabstand max. 500 mm
  • Sicherheit
    Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und die EG-Maschinen-Richtlinien sind zu beachten. Auf Unterfahrschutz und Beleuchtungseinrichtungen achten.
  • Das Serienfahrzeug kann werkseitig mit den erforderlichen Sonderausstattungen (Pkt. 1.3) ausgerüstet werden.


Bei Fahrzeugen mit Doppelkabine ist der Anbau einer Ladebordwand nur in Sonderfällen mit Genehmigung der Volkswagen AG zulässig.

 

Maximale Tragfähigkeit und Profilabmessungen:


Modelle

Radstand
(mm)

Hubkraft
bis KN

Mindestabmessung
Hilfsrahmen-
Längsträger*


LT 28-Fahrgestell

3.000
3.550

5
5

80 x 45 x 3
80 x 45 x 3


LT 35-Fahrgestell

3.000
3.550
4.025

5
5
5

80 x 45 x 3
80 x 45 x 3
120 x 50 x 4


LT 46-Fahrgestell

3.550
4.025

7,5
7,5

120 x 50 x 4
140 x 60 x 5


LT 28-Kastenwagen

3.000
3.550

3
3

-
-


LT 35-Kastenwagen

3.000
4.550
3.025

3
3
3

-
-
-


LT 46-Kastenwagen

3.550
4.025

3
3

-
-


Die angegebenen Mindestabmessungen beziehen sich auf normale Einsatzbedingungen und ohne Überhangverlängerung.



3.10.1 Längsträgerverstärkung bei entlasteter Vorderachse

Beispielsweise bei Hubarbeitsbühnen wird im Arbeitsbetrieb teilweise das gesamte Fahrzeug mit 4 hydraulischen Stützen angehoben - die Räder haben keinen Bodenkontakt mehr. Durch das hohe Gewicht des Vorderwagens treten unzulässige Spannungen in den Rahmenlängsträgern im Bereich der vorderen Abstützung auf. Eine Verstärkung des Fahrgestell- Rahmens ist bei diesem Einsatz zwingend erforderlich. Dazu ist ein Montagerahmen durch die Fahrerhausrückwand bis unter den Sitzkasten durchzuführen und mit einer zusätzlichen Konsole sowie einer Verschraubung zu befestigen. Ein Ausführungsvorschlag kann bei der zuständigen Abteilung angefordert werden.

Eine zweite Batterie PR-Nr. 8FV ( Unterbringung im Beifahrersitzkasten ) ist bei dieser Ausführung genauso wie im LT46 nicht möglich.

Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.August 2007

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