2.2 Einseitige Gewichtsverteilung

In keinem Fall dürfen die Gewichte

  • zulässiges Gesamtgewicht
  • zulässige Vorderachslast
  • zulässige Hinterachslast überschritten werden.

Beim Projektieren von Aufbauten ist darauf zu achten, daß eine einseitige Gewichtsverteilung - insbesondere bei festen Aufbauten - vermieden wird. Läßt sich dies nicht umgehen, so darf die einseitige Belastung keinen größeren Unterschied in den Radlasten als max. 8% ergeben.

Achtung:
Reifentragfähigkeit beachten!

Beispiel:

 


Zul. Achslast

2.000 kg


theor. Radlast links/rechts

1.000/1.000 kg


4% dieser Radlast

40 kg


zul. Radlastverteilung links/rechts

  1.040 kg/960 kg

 

Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.August 2007

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