2.2 Einseitige Gewichtsverteilung
In keinem Fall dürfen die Gewichte
- zulässiges Gesamtgewicht
- zulässige Vorderachslast
- zulässige Hinterachslast überschritten werden.
Beim Projektieren von Aufbauten ist darauf zu achten, daß eine einseitige Gewichtsverteilung - insbesondere bei festen Aufbauten - vermieden wird. Läßt sich dies nicht umgehen, so darf die einseitige Belastung keinen größeren Unterschied in den Radlasten als max. 8% ergeben.
Achtung:
Reifentragfähigkeit beachten!
Beispiel: | |
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Zul. Achslast | 2.000 kg |
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theor. Radlast links/rechts | 1.000/1.000 kg |
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4% dieser Radlast | 40 kg |
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zul. Radlastverteilung links/rechts | 1.040 kg/960 kg |