4.4 Schweißen am Fahrzeug/Rahmen
Allgemein
Bei Schweißarbeiten mit elektrischen Schweißgeräten beachten:
- Schweißarbeiten am Fahrgestellrahmen dürfen nur durch Fachpersonal ausgeführt werden.
- Plus- und Minusklemmen der Batterien abnehmen und abdecken.
- Masseklemme des Schweißgerätes direkt mit dem zu schweißenden Teil verbinden. Achtung! Masseklemme des Schweißgerätes nicht mit Aggregaten (Motor, Getriebe, Achsen usw.) verbinden.
- Gehäuse elektronischer Bauteile (z.B. Steuergeräte) und elektrische Leitungen nicht mit der Schweißelektrode oder der Masseklemme des Schweißgerätes berühren.
- An isoliert gelagerten Fahrerhäusern Masseklemme des Schweißgerätes am Fahrerhaus anschließen.
Vor Schweißarbeiten Federn gegen Schweißperlen abdecken, Federn nicht mit Schweißelektroden oder Schweißzange berühren.
Achtung!
Nicht geschweißt werden darf:
- An Aggregaten wie Motor, Getriebe, Achsen usw.
- Am Fahrgestellrahmen (ausgenommen Radstands- und Rahmenänderungen)
Schweißen am Fahrzeugrahmen
Am Ober- und Untergurt des Fahrgestellrahmens darf nicht geschweißt werden (ausgenommen bei Radstandsänderung und Rahmenverlängerung).
Die Masseklemme des Schweißgerätes direkt an das zu schweißende Fahrzeugteil anschließen.
- Nur gut ausgetrocknete Elektroden mit kalkbasischer Ummantelung verwenden.
Elektrodendurchmesser 2,5 mm. - Stromstärke pro mm Elektrodendurchmesser maximal 40 A.
- Die Elektroden dürfen nur mit Gleichstrom über den Pluspol verschweißt werden. Geschweißt wird grundsätzlich von unten nach oben.
- Schutzgas-Schweißen ist zulässig.
- Schweißdrahtstärke 1 bis 1,2 mm.
- Der Schweißwerkstoff muß für die in der Fahrzeugindustrie für leichte Nutzfahrzeuge eingesetzte Karosseriebleche geeignet sein.
- Um eine Kerbwirkung durch Schweißeinbrände zu vermeiden, Schweißnähte verschleifen und durch Winkelprofile verstärken. Schweißnähte in Biegeradien vermeiden. Der Abstand von Schweißnähten zu Außenkanten sollte mindestens 15 mm betragen.
- Nur Lochschweißung in der neutralen Zone zulässig.
- Nach den Arbeiten muss der Korrosionsschutz wieder hergestellt werden.
Für alle anfallenden Korrossionsschutz-Maßnahmen sind ausschließlich die von Volkswagen AG geprüften und freigegebenen Konservierungsmittel zu verwenden.
Durch das Aufbringen von Schutzschichten (z.B. Galvanisieren, Lackieren oder Zink-Auftrag per Flamme) wird das Fahrzeug gegen Korrosion geschützt.
Siehe hierzu die technische Hinweise im Reparaturleitfaden!
Nach allen Arbeiten am Fahrzeug sind:
- Bohrspäne zu entfernen,
- Kanten zu entgraten,
- verbrannte Lacke zu entfernen und die Oberflächen für die Lackierung gründlich vorzubereiten,
- Alle blanken Teile zu grundieren und lackieren,
- Höhlräume mit Wachskonservierungsmittel zu konservieren,
- Korrosionsschuzmaßnahmen an Unterboden und Rahmenteilen auszuführen.
Eine durch den Aufbauhersteller beschädigte Lackierung ist wieder instand zu setzen.
Dabei ist zu beachten:
- Die Qualitätsanforderungen der Volkswagen AG für Erstlackierungen und Reparaturlackierungen sind einzuhalten.
- Für alle anfallenden Lackierarbeiten sind ausschliesslich die von der Volkswagen AG geprüften und freigegebenen Lackmaterialien zu verwenden.
- Die werksseitig vorgegebenen Schichtstärken der einzelnen Lackschichten sind vom Aufbauhersteller einzuhalten.
- Bei Überlackierungen muss die Lackverträglichkeit gegeben sein.
Die Werkseitig verwendeten Lackmaterialien, Schichtstärken und Farbnummern können bei dem zuständigen VW Vertragswerkstätten erfragt werden.