4.4 Schweißen am Fahrzeug/Rahmen

Allgemein

Bei Schweißarbeiten mit elektrischen Schweißgeräten beachten:

  • Schweißarbeiten am Fahrgestellrahmen dürfen nur durch Fachpersonal ausgeführt werden.
  • Plus- und Minusklemmen der Batterien abnehmen und abdecken.
  • Masseklemme des Schweißgerätes direkt mit dem zu schweißenden Teil verbinden. Achtung! Masseklemme des Schweißgerätes nicht mit Aggregaten (Motor, Getriebe, Achsen usw.) verbinden.
  • Gehäuse elektronischer Bauteile (z.B. Steuergeräte) und elektrische Leitungen nicht mit der Schweißelektrode oder der Masseklemme des Schweißgerätes berühren.
  • An isoliert gelagerten Fahrerhäusern Masseklemme des Schweißgerätes am Fahrerhaus anschließen.

Vor Schweißarbeiten Federn gegen Schweißperlen abdecken, Federn nicht mit Schweißelektroden oder Schweißzange berühren.

Achtung!
Nicht geschweißt werden darf:

  • An Aggregaten wie Motor, Getriebe, Achsen usw.
  • Am Fahrgestellrahmen (ausgenommen Radstands- und Rahmenänderungen)


Schweißen am Fahrzeugrahmen

Am Ober- und Untergurt des Fahrgestellrahmens darf nicht geschweißt werden (ausgenommen bei Radstandsänderung und Rahmenverlängerung).
Die Masseklemme des Schweißgerätes direkt an das zu schweißende Fahrzeugteil anschließen.

  • Nur gut ausgetrocknete Elektroden mit kalkbasischer Ummantelung verwenden.
    Elektrodendurchmesser 2,5 mm.
  • Stromstärke pro mm Elektrodendurchmesser maximal 40 A.
  • Die Elektroden dürfen nur mit Gleichstrom über den Pluspol verschweißt werden. Geschweißt wird grundsätzlich von unten nach oben.
  • Schutzgas-Schweißen ist zulässig.
  • Schweißdrahtstärke 1 bis 1,2 mm.
  • Der Schweißwerkstoff muß für die in der Fahrzeugindustrie für leichte Nutzfahrzeuge eingesetzte Karosseriebleche geeignet sein.
  • Um eine Kerbwirkung durch Schweißeinbrände zu vermeiden, Schweißnähte verschleifen und durch Winkelprofile verstärken. Schweißnähte in Biegeradien vermeiden. Der Abstand von Schweißnähten zu Außenkanten sollte mindestens 15 mm betragen.
  • Nur Lochschweißung in der neutralen Zone zulässig.
  • Nach den Arbeiten muss der Korrosionsschutz wieder hergestellt werden.

Für alle anfallenden Korrossionsschutz-Maßnahmen sind ausschließlich die von Volkswagen AG geprüften und freigegebenen Konservierungsmittel zu verwenden.

Durch das Aufbringen von Schutzschichten (z.B. Galvanisieren, Lackieren oder Zink-Auftrag per Flamme) wird das Fahrzeug gegen Korrosion geschützt.

Siehe hierzu die technische Hinweise im Reparaturleitfaden!

Nach allen Arbeiten am Fahrzeug sind:

  • Bohrspäne zu entfernen,
  • Kanten zu entgraten,
  • verbrannte Lacke zu entfernen und die Oberflächen für die Lackierung gründlich vorzubereiten,
  • Alle blanken Teile zu grundieren und lackieren,
  • Höhlräume mit Wachskonservierungsmittel zu konservieren,
  • Korrosionsschuzmaßnahmen an Unterboden und Rahmenteilen auszuführen.

Eine durch den Aufbauhersteller beschädigte Lackierung ist wieder instand zu setzen.

Dabei ist zu beachten:

  • Die Qualitätsanforderungen der Volkswagen AG für Erstlackierungen und Reparaturlackierungen sind einzuhalten.
  • Für alle anfallenden Lackierarbeiten sind ausschliesslich die von der Volkswagen AG geprüften und freigegebenen Lackmaterialien zu verwenden.
  • Die werksseitig vorgegebenen Schichtstärken der einzelnen Lackschichten sind vom Aufbauhersteller einzuhalten.
  • Bei Überlackierungen muss die Lackverträglichkeit gegeben sein.

Die Werkseitig verwendeten Lackmaterialien, Schichtstärken und Farbnummern können bei dem zuständigen VW Vertragswerkstätten erfragt werden.


Lochschweißung
Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.Januar 2009

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