4.3.3 Radstandsveränderung
Radstandsänderungen an Fahrzeugen mit Elektronischem Stabilitätsprogramm (ESP) sind zu unterlassen.
Radstandsverlängerungen vom längsten Serienstand ausführen. Bei Radstandsveränderungen den nächst größeren Serienradstand verwenden und kürzen. Die Schnittstelle mit Blechschuhen verstärken.
Radstandsänderungen durch Versetzen der Hinterachse sind nicht zulässig.
Trennstellen sind nicht zulässig in Bereichen von:
- Lasteinleitungspunkten
- Achsführung und Achsfederung
- Profiländerungen (Rahmenkröpfung, Rahmeneinzug
Nach der Radstandsänderung muss das Fahrgestell mit einem durchgehenden Hilfsrahmen verstärkt werden.
Erforderliche Widerstandsmomente für den Hilfsrahmen:
- Bis zum max. Serienradabstand 30 cm3.
- Über dem max. Serienradstand um mind. 15% erhöhen.
Durch die Radstandsänderung ergeben sich geänderte Werte für Wendekreis und Gewichte.
Radstandsänderungen, die im Rahmen des kleinsten bzw. größten Serien-Radstands liegen, müssen nicht zur Genehmigung eingereicht werden.