4.3 Offene Aufbauten

(Fahrgestell mit Einzelkabine/Doka)

Bei Radstandsänderungen und Überhangverlängerungen muss der Werkstoff des Verlängerungsstücks in Güte und Abmessung dem Fahrgestellrahmen (St 12.03) entsprechen. Durch Veränderungen darf Funktion und Freigang von Aggregaten und Bedienungseinrichtungen sowie die Festigkeit tragender Teile nicht beeinträchtigt werden.

Ausschnitte in der Fahrerhausrückwand mit einem umlaufenden Rahmen versehen. Die verbleibenden Streben und Holme durch Knotenbleche verstärken und mit dem eingesetzten Rahmen verschweißen.

Der Abstand zwischen Fahrerhaus und Aufbau muss mindestens 50 mm betragen.

Rahmenänderungen

  • Die zulässigen Achslasten dürfen nicht überschritten und die Mindest-Vorderachslast darf nicht unterschritten werden.
  • Unterfahrschutz analog zum Serienfahrzeug befestigen.
  • Hilfsrahmen bis zum Rahmenende verlängern.
  • Die Funktion der Anhängevorrichtung prüfen.
  • Für gewünschte Anhängevorrichtung müssen Verstärkungen vorhanden sein.

4.3.1. Bohren am Rahmen

Bei den Längsträgern handelt es sich um Hohlprofile (Hutprofile). muss dort gebohrt werden, so darf es nur in den angegebenen Bereichen geschehen.

Nicht gebohrt werden darf:

  • Am Ober- und Untergurt des Fahrgestellrahmens. Ausnahmen sind Bohrungen am hinteren Rahmenende. Sie dürfen jedoch nicht im Bereich tragender Funktionen der Hinterachse und am Rahmen befestigter Teile liegen.
  • Im Bereich von Profiländerungen der Rahmenlängsträger (Rahmenkröpfung und Rahmeneinzug).
  • An Lasteinleitungspunkten (z.B. unmittelbar an den Federböcken).

In Ausnahmefällen können Bohrungen im Steg der Rahmen-Längsträger vorgenommen werden.

  • Einsatz von am Längsträger verschweißten Distanzbuchsen (s. Abbildung unten)

Nach dem Bohren entgraten und aufreiben. Vor der Verwendung müssen Distanzbuchsen eingeschweißt werden. Späne aus dem Rahmen entfernen und Hohlraumversiegelung einbringen.


1 Fahrgestellrahmen
2 Distanzbuchsen
a) mindestens 20% der Rahmenhöhe
b) mindestens 50 mm


4.3.2. Überhangverlängerung

Die max. zul. hinteren Überhänge (in Abhängigkeit von Radstand) lt. Pkt. 2.3.1 sind einzuhalten.

Beachten Sie dazu:

  • Bei Rahmenverlängerung über 350 mm ist ein zusätzlicher Querträger einzubauen.
  • Überhangverlängerung sind nach der unteren Abbildung auszuführen.
  • Zusätzliche Rahmenquerträger müssen die Funktion eines Serienquerträgers haben.
  • Wird der Rahmenquerträger verlängert, muss die im Kfz-Brief angebene zulässige Anhängelast überprüft und ggf. bis zum Wegfall reduziert werden.
  • Die zulässigen Achslasten, die zulässigen Schwerpunktlagen und die Mindest-Vorderachslast ist in allen Belastungszuständen einzuhalten (siehe 2.1).
  • Als Vorbereitung ab Werk kann die verlängerte SBBR-Leitung (PR Nr. 8SE) verbaut werden.
  • Am Rahmenende müssen serienmäßige Aufbaukonsolen verwendet werden.

Crafter 30 3,0t / Crafter 35 3,5t
1 Fahrgestellrahmen-Längsträger
2 Rahmenverlängerung
3 Verstärkung außen
4 Verstärkung innen
5 Aufbauträgerverlängerung
6 Fahrgestellrahmen-Längsträgerverlängerung
a Maß wird durch Aufbauhersteller festgelegt


Crafter 50 4,6t / 5,0t
1 Fahrgestellrahmen-Längsträger
2 Rahmenverlängerung
3 Verstärkung außen
4 Verstärkung innen
5 Aufbauträgerverlängerung
6 Fahrgestellrahmen-Längsträgerverlängerung
7 Verstärkungsplatte mind. 2mm
8 Distanzbuchse Rahr 24x4 M-Stahl oder ST 35 NBK
a Bohrungen Radstand 3,550mm
b Bohrungen Radstand 4,025mm
c 350mm (Radstand 3,550mm), 300mm (Radstand 4,025mm)
d Maß wird durch Aufbauhersteller festgelegt

4.3.3 Radstandsveränderung

Radstandsänderungen an Fahrzeugen mit Elektronischem Stabilitätsprogramm (ESP) sind zu unterlassen.

Radstandsverlängerungen vom längsten Serienstand ausführen. Bei Radstandsveränderungen den nächst größeren Serienradstand verwenden und kürzen. Die Schnittstelle mit Blechschuhen verstärken.

Radstandsänderungen durch Versetzen der Hinterachse sind nicht zulässig.

Trennstellen sind nicht zulässig in Bereichen von:

  • Lasteinleitungspunkten
  • Achsführung und Achsfederung
  • Profiländerungen (Rahmenkröpfung, Rahmeneinzug

Nach der Radstandsänderung muss das Fahrgestell mit einem durchgehenden Hilfsrahmen verstärkt werden.

Erforderliche Widerstandsmomente für den Hilfsrahmen:

  • Bis zum max. Serienradabstand 30 cm3.
  • Über dem max. Serienradstand um mind. 15% erhöhen.

Durch die Radstandsänderung ergeben sich geänderte Werte für Wendekreis und Gewichte.

Radstandsänderungen, die im Rahmen des kleinsten bzw. größten Serien-Radstands liegen, müssen nicht zur Genehmigung eingereicht werden.



Ausführung von Rahmeneinlagen

  1. Trennfugen ringsum verschweißt
  2. Lochschweißung, Lochdurchmesser 12 mm
  3. Materialqualität des eingesetzten Hutprofils
  4. Einlagen, Werkstoff mindestens St 12.03, Materialstärke 2 – 3 mm
  5. Einlage Obergurt (innen)
  6. Einlage Untergurt (außen)

Wird bei Überhangsverlängerung auch der Montagerahmen mit verlängert, sind die Schweiß nähte im Versatz von mindestens 100 mm anzuordnen entsprechend der Serie.

Bei Radstandsänderung ist darauf zu achten, dass das Ende des Auspuffrohres nicht gegen einen Reifen gerichtet ist.

Nach Radstandsänderungen ist das Fahrgestell mit einem durchgehenden Montagerahmen zu verstärken.

Schnittbereich Rahmen

Werte beziehen sich auf Fahrgestelle mit Einzelkabine Abstand von Mitte Vorderachse.


Radstand (mm)

zul. Gesamtgewicht (kg)

Maße (mm)

3665

3500

2285 - 2360

4325

3500

2285 - 2360

3665

4600 / 5000

2205 – 2905

4325

4600 / 5000

2205 – 2905


Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.Januar 2009

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