4.1 Allgemeine Hinweise

Allgemein
Federcharakteristik, Bremsanlage und Lenkeinrichtung dürfen nicht verändert werden. Ausnahmen müssen vor dem Umbau von der Volkswagen AG genehmigt werden.

Hinweis:
Eine Änderung an den Lenk- und Bremskräften für  Fahrzeugumbauten im handycap-Bereich ist nicht möglich.


Airbag
Bei Eingriffen der Aufbauhersteller in die Struktur des Fahrzeuges, wie

  • Änderungen des Vorbaus, Rahmenlängsträger, Achsintegralträger und 1. Querträger
  • Anbringung der Gurtstraffer bei Wegfall der B-Säulen
  • Änderung der Bodenstruktur im Bereich des Airbag-Auslösegerätes
  • Änderungen der Sitze und damit verbunden der Kinematik der Insassen
  • Änderung der Verkabelung des Airbag-Systems
  • Modifikation des Systemaufbaus
  • Der Gasgenerator des Kopfairbags befindet sich in der A – Säule (keine Griffe oder ähnliches einschrauben.
  • Bei Sitzairbag keine Änderungen an den Bezügen durchführen
  • Keine Änderungen an den Türverkleidungen (Sensoren der Airbags)

ist die sichere Funktion von Airbag und Gurtstraffer nicht mehr gewährleistet. Diese Bauteile dürfen nur nach Zustimmung der Volkswagen AG eingesetzt werden.


Emissionsverhalten (Abgas/Geräusch)
Bei Veränderungen abgas- und geräuschrelevanter Teile (z.B. Motor/Einspritzpumpe/Steuergerät, Auspuffanlage/Kat, Luftansaugungsanlage, Reifen usw.) müssen Abgas- und Geräuschmessungen durchgeführt werden. Länderbezogene Vorschriften und Richtlinien in der jeweiligen Fortschreibung sind dabei zu beachten.

Serienmäßig eingebaute Teile zur Emissionsreduzierung sollten folglich nicht ausgebaut oder verändert werden, weil sonst die Zulassung erlischt.

Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.August 2007

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