3.24 Bremsanlage/Retarder/Gelenkwellen

Für die Bremsanlage der Fahrzeuge besteht eine Betriebserlaubnis. Durch Änderungen an der Bremsanlage erlischt diese Zulassung. Deshalb sind Änderungen am Bremssystem unzulässig.

Lassen sich z.B. durch Radstandsveränderung Arbeiten an der Bremsanlage nicht vermeiden, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Hydraulische Bremsleitungen komplett ersetzen
  • Wickelrohrabmessung 4,75 x 0,7, Kunststoffleitungen unzulässig
  • Leitungen nur in Biegevorrichtung formen
  • Biegeradius 17,5 mm
  • Leitungen von innen reinigen
  • Sicherheitsabstand zu Wärmequellen, scharfen und beweglichen Teilen einhalten
  • Befestigung mit Kunststoffschlaufen, max. Abstand 500 mm
  • ALB-Regler bei Gewichtsänderungen in VW-Betrieben nachstellen lassen.

Nach Abschluß der Arbeiten Bremsanlage auf einwandfreie Funktion prüfen.



Retarder
Ab Werk ist eine Vorbereitung für Retarder-Einbau (PR Nr. 1H5)bestellbar. Diese Sonderausstattung beinhaltet :

  • die angepasste Querträgerstruktur im Unterbau
  • die Verkabelung bis unter das Fahrzeug
  • die Verkabelung eines Serviceschalters, einer Kontrollleuchte und des Handschalters im Cockpit

Der Serviceschalter und der Handschalter werden vom parametrierbaren Sondermodul (PSM) eingelesen. Das PSM leitet die Signale bis zu der Trennstelle unter dem Fahrzeug, um eine Kommunikation mit dem Steuergerät Retarder zu ermöglichen.

Die Kontrollleuchte wird vom Retarder direkt angesteuert.

Für die Stromversorgung des Retarders ist ein Anschluss Klemme 30 am Unterbau vorhanden.

Die noch ausstehende Verkabelung unter dem Fahrzeug, vom Steuergerät zum Retarder, sowie die Positionierung der Komponenten sind vom Aufbauhersteller durchzuführen.

Der nachträgliche Einbau eines Retarders ist nur bei Fahrzeugen mit PSM zulässig.
Einbau nur in Fahrzeuge mit ausreichend dimensionierter elektrischer Anlage (Generatoren und Batterien mit ausreichender Kapazität). Auf ausreichende Masseanschluss des Retarders ist zu achten.

Aufgrund des Mehrgewichtes des Retarders ist die Gewichtsverteilung bzw. die Einhaltung der zul. Achslasten zu überprüfen.

Auf ausreichende Festigkeit achten.

 

Gelenkwellen

  • Bei Radstandsänderungen sind Gelenkwellenanordnung und Gelenkwellenlänge wie bei einem vergleichbaren Serienfahrzeug auszuführen.
  • Das Gelenkwellenrohr muss in Durchmesser und Wandstärke der Serie entsprechen.
  • Wenn erforderlich, mehrere Gelenkwellen mit Zwischenlagern verwenden.
  • Die Anflanschflächen müssen vollständig plan sein.
  • Die Beugungswinkel (ß1 = ß2) dürfen einen Wert von 6° nicht überschreiten. Abweichungen beeinträchtigen die Lebensdauer und Geräuschwerte.
  • Gelenkwellen vor Einbau auswuchten.
  • Von der Volkswagen AG können keine Aussagen über Fahr-, Brems- und Lenkverhalten bei extremen Radstandsänderungen gemacht werden.

Beugungsarten
Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.November 2008

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