D = Deichselwert
mk = Zulässiges Gesamtgewicht des Zugwagens (Kfz) in t
ma = Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers in t
g = 9,80665 m/s2
Die zulässige Anhängelast ist den gültigen Verkaufsunterlagen oder dem Ratgeber
Anhängebetrieb zu entnehmen. Damit die Anhänger im grenzüberschreitenden Verkehr ausgetauscht werden können, darf das Abstandsmaß x maximal 300 mm betragen.
* Bei extremer Tieflage bzw. weitem Überhang eines Sonderaufbaus sowie nach
Überhangsverlängerungen kann der Einsatz einer Anhängerkupplung ausgeschlossen sein. Aus diesem Grund müssen die Aufbaukriterien vorher bekannt sein.
Maulkupplung (ab Werk über PR-Nr.1D5 bestellbar)
- Abstand von Mitte Kupplungsbolzen der Anhängerkupplung bis Aufbau-Ende maximal 420 mm. Freiräume einhalten.
- In Ausnahmefällen kann das Abstandsmaß von 420 mm überschritten werden : Abstand maximal 650 mm bei Fahrzeugen mit kippbaren Aufbauten oder Heckanbaugeräten. Abstand maximal 1320 mm wenn die lichte Höhe von der Fahrbahn bis zur Unterkante des Aufbaus mindestens 1150 mm beträgt. Eine geeignete Fernbedienung für die Kupplung muss vorhanden sein. Die sichere Betätigung der Kupplung darf nicht beeinträchtigt werden.