3.16 Bereifung/Kotflügel/Radkästen

Der Aufbauhersteller hat sicherzustellen, dass

  • die größte zulässige Bereifung montiert werden kann,
  • der Abstand vom Reifen zum Kotflügel oder Radkasten auch bei montierten Schnee- oder Gleitschutzketten und voller einseitiger/zweiseitiger Einfederung ausreichend ist. 

Maßangaben in den Fahrgestellzeichnungen berücksichtigen

LT-Räder/Reifen/Zuordnung

Einzelbereifung hinten


  Scheibenrad Reifen
Crafter 30 (3,0t) 5,5 J x 16 H2
(Einpresstiefe 51 mm)
205/75 R 16 C 110/108 R
Crafter 35 (3,5t) 6,5 J x 16 H2
(Einpresstiefe 62 mm)
235/65 R 16 C 115/113 R
225/75 R 16 C 116/114 R
Crafter 50 (4,6t) 5,5 J x 16 H2 ET 51
8,5 J x 16 H2
vorn 195/ 75 R 16 C 107/105 R oder
205/75 R 16 C 110/108 R
hinten 285/65 R 16 C 128 N (118 R)

Zwillingsbereifung hinten


Crafter 50 (5,0t) 5,5 J x 16 H2 195/ 75 R 16 C 107/105 R
Wahlweise 5,5 J x 16 H2 205/75 R 16 C 110/108 R

3.16.2 Absenken von Radkästen

Das Absenken der Radkästen ist nur nach Genehmigung der Volkswagen AG möglich. Dabei sind die nachfolgenden Punkte zu beachten:

  1. Die Bereiche der Karosserie müssen mit geeigneten Mitteln gegen Korrosion und das Eindringen von Wasser geschützt werden, so dass von diesen Bereichen keine zusätzliche Gefährdung für die Karosserie ausgeht.
  2. Es dürfen keine Bauteile oder scharfen Kanten (z.B. Falze) in das Radhaus ragen.
  3. Der Betrieb von Schneeketten ist nach Absenken der Radkästen nicht mehr uneingeschränkt möglich und muss in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. In den Fahrzeugpapieren ist ein Vermerk wie „Schneekettenbetrieb nur eingeschränkt möglich“ nachzutragen.
  4. Die Eignung einer bestimmten Schneekette ist vom technischen Dienst zu erproben / bescheinigen.
  5. Kein Bauteil im Radkasten darf das max. zul. Absenkmaß a unterschreiten.

3.16.3 Mindestfreiraum beim Absenken von Radkästen

a - max. mögliche Absenkung

Zul. Gesamt-gewicht [t] Bereifung Absenkmaß a [mm]
3,0t 205/75 R 16 C 110/108 R 270
3,5t
(Rahmenlängsträger gerade)
225/75 R 16 C 116/114 R
235/65 R 16 C 115/113 R
270
265
4,6t 285/65 R 16 C 128 N (118 R) 265
5,0t
(Rahmenlängsträger mit Einzug)
195/ 75 R 16 C 107/105 R
205/75 R 16 C 110/108 R
235
225

Anmerkung:

Der Bezugspunkt des Mindestfreigangs ist beim Kastenwagen der Boden bzw. beim Fahrgestellfahrzeug der Flansch zwischen Ober-und Untergurt des Rahmenlängsträgers.

Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.Mai 2009

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