3.16 Bereifung/Kotflügel/Radkästen
Der Aufbauhersteller hat sicherzustellen, dass
- die größte zulässige Bereifung montiert werden kann,
- der Abstand vom Reifen zum Kotflügel oder Radkasten auch bei montierten Schnee- oder Gleitschutzketten und voller einseitiger/zweiseitiger Einfederung ausreichend ist.
Maßangaben in den Fahrgestellzeichnungen berücksichtigen
LT-Räder/Reifen/Zuordnung