3.15 Rückspiegel/Aufbaubreite

Gemäß EU-Richtlinie 2003/97/EG und die ECE-R 46 sowie §56 der STVZO müssen Kraftfahrzeuge in der Bundesrepublik Deutschland Spiegel haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts und seitwärts - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

Alle VW Crafter-Modelle sind serienmäßig mit einem Außenspiegel - für eine max. Aufbaubreite bis 2.190 mm - ausgestattet.

Für Aufbaubreiten größer als 2.190 mm bis 2.360 mm stehen Bügelaußenspiegel (normaler/großer Bügel) zur Verfügung.

 

VW Crafter-Außenspiegel-Verfügbarkeit (siehe auch Verkaufshandbuch):

  • Standardspiegel (Serie)
    - Aufbaubreiten bis 2.190 mm
  • Bügelaußenspiegel, normal (Serie Crafter 50 mit Pritschenboden)
    - Aufbaubreiten größer 2.191 mm bis 2.300 mm
  • Bügelaußenspiegel, groß - Aufbaubreiten größer 2.301 mm bis 2.360 mm
Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.September 2010

© Volkswagen Nutzfahrzeuge 2012 IRechtlichesIImpressum