3.13 Seitliche Kenntlichmachung
Gemäß § 51 STVZO müssen Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 6 m an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben Seitenmarkierungsleuchten und seitlichen Rückstrahlern ausgerüstet sein.
Aus dem VW Crafter Lieferprogramm überschreiten nur die Fahrzeuge mit langem Radstand die vorgegebene Fahrzeuglänge.
Alle Serienfahrzeuge sind, wenn erforderlich, mit Seitenmarkierungsleuchten ausgestattet.
Alle Fahrgestelle mit langem Radstand sind werksseitig mit einer Vorbereitung für Seitenmarkierungsleuchten (Kabelstrang) ausgestattet, der Aufbauhersteller muss Seitenmarkierungsleuchten montieren.
Für den VW Crafter mit kurzem und mittlerem Radstand müssen die Seitenmarkierungsleuchten oder die Vorbereitung für Seitenmarkierungsleuchten bei Bedarf separat über PR-Nummer mitbestellt werden.
Wichtig:
Dabei ist zu beachten, dass die Verwendung von LED-Leuchtmitteln Herstellerseitig nicht vorgesehen ist.