3.11 Ladekran

Bei der Auslegung der Ladekranaufbauten ist neben der erforderlichen Standsicherheit auf die Verbindung des Ladekrans mit dem Fahrgestell zu achten (Pkt. 3.3)

  • Maximales Kranmoment (kN x l) : 25 kNm
  • Der Fahrzeugeinsatz darf nur auf ebener, befestigter Straße erfolgen.
  • Die Pritschenlänge unter Abhängigkeit des Ladekranaufbaus bestimmen.
  • Durch die Lastverteilung kann eine Rahmenverlängerung erforderlich werden.
  • Für abweichende Kranaufbauten ist eine Genehmigung erforderlich.
  • Während des Kranbetriebs ist die Standsicherheit durch seitlich ausfahrbare Stützfüße zu gewährleisten.
  • Die erforderlichen Abstützvorrichtungen sollten hydraulisch betätigt werden.
  • Fahrzeug nicht mit der Abstützvorrichtung anheben (Rahmenschäden).
  • Kranaufbauten und Absttüzvorrichtungen dürfen andere Aggregate und deren Funktion nicht beeinträchtigen.
  • Ladekranaufbauten müssen den Unfallverhütungsvorschriften und der EG-Maschinen-Richtlinie entsprechen.
  • Die Mindestvorderachslast von 25% ist in jedem Belastungszustand einzuhalten.
Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.August 2007

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