3.11 Ladekran
Bei der Auslegung der Ladekranaufbauten ist neben der erforderlichen Standsicherheit auf die Verbindung des Ladekrans mit dem Fahrgestell zu achten (Pkt. 3.3)
- Maximales Kranmoment (kN x l) : 25 kNm
- Der Fahrzeugeinsatz darf nur auf ebener, befestigter Straße erfolgen.
- Die Pritschenlänge unter Abhängigkeit des Ladekranaufbaus bestimmen.
- Durch die Lastverteilung kann eine Rahmenverlängerung erforderlich werden.
- Für abweichende Kranaufbauten ist eine Genehmigung erforderlich.
- Während des Kranbetriebs ist die Standsicherheit durch seitlich ausfahrbare Stützfüße zu gewährleisten.
- Die erforderlichen Abstützvorrichtungen sollten hydraulisch betätigt werden.
- Fahrzeug nicht mit der Abstützvorrichtung anheben (Rahmenschäden).
- Kranaufbauten und Absttüzvorrichtungen dürfen andere Aggregate und deren Funktion nicht beeinträchtigen.
- Ladekranaufbauten müssen den Unfallverhütungsvorschriften und der EG-Maschinen-Richtlinie entsprechen.
- Die Mindestvorderachslast von 25% ist in jedem Belastungszustand einzuhalten.