2.3 Abmessungen

Die Abmessungen des Fahrgestells können den Zeichnungen entnommen werden. Zur Unterstützung Ihrer Aufbauüberlegungen stehen Ihnen Zeichnungen im Bereich "Downloads" zur Verfügung.

Durch die Verwendung vom Serienstand abweichender Reifengrößen können sich die Fahrzeug- und Rahmenhöhen über Boden verändern. Wir bitten dieses bei Ihren Projektierungen zu berücksichtigen.

Wichtiger Hinweis:

  • Der Mindestabstand zwischen Fahrerhaus und dem Aufbau muss mindestens 50 mm betragen.

2.3.1 Aufbauaußenlängen und Fahrzeugüberhanglänge

für Fahrgestelle mit Einzelkabine/Doppelkabine (Doka):

  • Zu der Überhanglänge des Fahrzeugs gehört der Gesamtüberhang bezogen auf die Hinterachse einschließlich Rahmenüberhangsverlängerung sowie Auf- und Anbauten.
  • Bei der der Auslegung der Überhänge sind die gesetzlichen Vorgaben für den Unterfahrschutz zu beachten, ggf. ist die Position nach hinten zu versetzen.
  • Die Befestigung muß der des Grundfahrzeuges entsprechen.
  • Nach allen Arbeiten am Fahrzeug ist der Korrosionsschutz und die Lackierung nach den Richtlinien des Fahrzeugherstellers auszuführen. (Siehe hierzu die technische Hinweise im Reparaturleitfaden!)
  • Werden die folgenden Überhanglängen sowie die maximale Hinterachslast eingehalten, bleibt die ursprüngliche Anhängelast erhalten und die Funktion des ESP wird nicht beeinflusst.
  • Wird der Fahrzeugüberhang verändert, ist dies nur unter Berücksichtigung der zulässigen Achslasten und der Mindest-Vorderachslast möglich.
  • Bei Fahrzeugen mit geschlossenem Aufbau (Kombi- oder Kastenwagen) ist eine Überhangverlängerung nur nach Rücksprache der zulässigen Abteilung der VW AG zulässig.
  • Der Rahmenüberhang ist entsprechend zu verstärken.
  • Die zulässigen Achslasten, die zulässigen Schwerpunktlagen und die Mindest-Vorderachslast ist in allen Belastungszuständen einzuhalten (siehe 2.3.1.)

Die maximalen Fahrzeugüberhanglängen betragen:


Radstand 1 [mm] Überhanglänge x [mm]
3250 1650
3665 1850
4325 2200

Bei Fahrgestellen mit Doka sind größere Fahrzeugüberhänge nur nach Rücksprache mit der Volkswagen AG zulässig.

Bei jeder Änderung der Fahrzeuglänge ist die Einhaltung der Mindest-Vorderachslast und der zulässigen Achslasten anhand einer Gewichtsbilanz nachzuweisen.


2.3.2 Unterfahrschutz hinten

Der am Fahrgestell und Doppelkabine montierte Unterfahrschutz hinten erfüllt die EG Richtlinien nach 70/221/EWG.

Unterfahrschutz hinten (nur Fahrgestell oder Doppelkabine) in der Seitenansicht.

Bei einer Verlängerung des Überhangs ist dafür zu sorgen, dass die in der Richtlinie geforderte Position des Unterfahrschutz wieder herstellt wird.

Die Befestigung des Unterfahrschutzes hat wie am Serienfahrzeug zu erfolgen.
Unvermeidliche Änderungen am Unterfahrschutz sind mit den zuständigen Prüfbehörden vorher abzustimmen.

Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.Januar 2009

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