2.2 Einseitige Gewichtsverteilung
In keinem Fall dürfen die Gewichte
• zulässiges Gesamtgewicht
• zulässige Vorderachslast
• zulässige Hinterachslast überschritten werden.
Beim Projektieren von Aufbauten ist darauf zu achten, dass eine einseitige Gewichtsverteilung - insbesondere bei festen Aufbauten - vermieden wird. Lässt sich dies nicht umgehen, so darf die einseitige max. Radlast nicht mehr als 8% von der theoretischen max. Radlast abweichen. Die zulässige Achslast ist einzuhalten.
Achtung:
Reifentragfähigkeit beachten!
Beispiel: