2.2 Einseitige Gewichtsverteilung

In keinem Fall dürfen die Gewichte

• zulässiges Gesamtgewicht
• zulässige Vorderachslast
• zulässige Hinterachslast überschritten werden.  

 
Beim Projektieren von Aufbauten ist darauf zu achten, dass eine einseitige Gewichtsverteilung - insbesondere bei festen Aufbauten - vermieden wird. Lässt sich dies nicht umgehen, so darf die einseitige max. Radlast nicht mehr als 8% von der theoretischen max. Radlast abweichen. Die zulässige Achslast ist einzuhalten.

 

Achtung:

Reifentragfähigkeit beachten!

Beispiel:

Zul Achslast 2.000 kg
theor. Radlast links/rechts 1.000/1.000 kg
4% dieser Radlast 40 kg
zul. Radlastverteilung links/rechts 1.040 kg/960 kg
Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.November 2008

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