4.1 Änderungen an Serienfahrzeugen

Federcharakteristik, Bremsanlage und Lenkvorrichtung dürfen nicht verändert werden. Ausnahmen müssen vor dem Umbau von der Volkswagen AG genehmigt werden.

Bei Veränderungen geräuschintensiver Teile (z.B. Motor, Reifen, Abgasanlage ...) Geräuschmessung nach E-G Richtlinien durchführen. Die zulässigen Werte dürfen nicht überschritten werden.

Wir empfehlen den Aufbauherstellern / Ausrüstern, entsprechende Service - Hinweise und soweit erforderlich - Betriebsanleitungen für Ihren Lieferumfang dem Fahrzeug beizulegen.


Wichtiger Hinweis:
Bei Einbau von Zusatzfedern an der Hinterachse ist der Längsträger zu verstärken.
Die Einbaulage von Zusatzfeder und Verstärkung muss vor dem Umbau mit der Volkswagen AG abgestimmt und genehmigt werden.


Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.Februar 2009

© Volkswagen Nutzfahrzeuge 2012 IRechtlichesIImpressum