3.6 Anheben des Fahrzeugs

a) Mit Hebebühnen
Das Fahrzeug darf nur an den dafür vorgesehenen Aufnahmepunkten angehoben werden (Betriebsanleitung, Kap. Fahrzeug anheben!). Es dürfen nur 2-Säulen-Hebebühnen verwendet werden.

b) Mit einem Wagenheber
Vorgehensweise und Aufnahmepunkte für den Wagenheber siehe Betriebsanleitung, Kap. Fahrzeug anheben!


Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.Januar 2009

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