3.5 Bremssystem

Für die Bremsanlage der Fahrzeuge besteht eine Betriebserlaubnis. Durch jede Änderung an der Bremsanlage erlischt diese Zulassung.

Änderungen am Bremssystem sind unzulässig!

Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.Juni 2008

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