Für die Bremsanlage der Fahrzeuge besteht eine Betriebserlaubnis. Durch jede Änderung an der Bremsanlage erlischt diese Zulassung.
Änderungen am Bremssystem sind unzulässig!
Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.Juni 2008