2.2 Einseitige Gewichtsverteilung
In keinem Fall dürfen die Gewichte
- zulässiges Gesamtgewicht
- zulässige Vorderachslast
- zulässige Hinterachslast
überschritten werden.
Beim Projektieren von Einbauten ist darauf zu achten, daß eine einseitige Gewichtsverteilung - insbesondere bei festen Einbauten - vermieden wird. Läßt sich dieses nicht umgehen, so darf die einseitige maximale Radlast nicht mehr als 4% von der theoretischen maximalen Radlast abweichen. Die zulässige Achslast ist einzuhalten.
Beispiel:
Zul. Achslast | 1.200 kg |
theor. Radlast links/rechts | 600 kg/600 kg |
4% dieser Radlast | 24 kg |
zul. Radlastverteilung links/rechts | 576 kg/624 kg |
Um eine ausreichende Lenkbarkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten und zur Sicherstellung eines zufriedenstellenden Fahrverhaltens in allen Beladungsfällen, muß die Mindestvorderachslast 780 kg betragen.