2.2 Einseitige Gewichtsverteilung

In keinem Fall dürfen die Gewichte

  • zulässiges Gesamtgewicht
  • zulässige Vorderachslast
  • zulässige Hinterachslast

überschritten werden.

Beim Projektieren von Einbauten ist darauf zu achten, daß eine einseitige Gewichtsverteilung - insbesondere bei festen Einbauten - vermieden wird. Läßt sich dieses nicht umgehen, so darf die einseitige maximale Radlast nicht mehr als 4% von der theoretischen maximalen Radlast abweichen. Die zulässige Achslast ist einzuhalten.

Beispiel:

Zul. Achslast

1.200 kg

theor. Radlast links/rechts

600 kg/600 kg

4% dieser Radlast

24 kg

zul. Radlastverteilung links/rechts

576 kg/624 kg


Um eine ausreichende Lenkbarkeit des Fahrzeugs zu gewährleisten und zur Sicherstellung eines zufriedenstellenden Fahrverhaltens in allen Beladungsfällen, muß die Mindestvorderachslast 780 kg betragen.

Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien.Januar 2009

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