2. Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bezieht sich auf ein von dem Aufbauhersteller oder Ausrüster bei der Volkswagen AG vorgestelltes Fahrzeug. Die Auf-, Ein- oder Umbauten des Aufbauherstellers werden untersucht und ggf. für unbedenklich befunden.
Für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung werden keine eigenen Berechnungen, Versuche oder umfassende Fahrerprobungen durchgeführt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Volkswagen AG keine Haftung für Schäden am Basisfahrzeug übernimmt, die durch die Umbaumaßnahmen verursacht werden.
Bei Anfragen zu beabsichtigten Veränderungen und Fahrzeugvorstellungen fügen Sie bitte zwei Zeichnungssätze mit dem Gesamtumfang der Änderungen einschließlich aller Gewichts-, Schwerpunkt- und Maßangaben bei, aus denen auch die genaue Befestigung des Aufbaus auf dem Fahrgestell zu ersehen ist. Darüber hinaus unterrichten Sie uns bitte über die vorgesehenen Einsatzbedingungen des Fahrzeuges
Bitte verwenden Sie dafür das Online-Kontaktformular: http://www.vwn-aufbaurichtlinien.de/de/kontaktformular
Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft und die EG-Maschinen-Richtlinie sind zu beachten.
Bei Änderungen sind unbedingt alle gültigen gesetzlichen
fahrzeugtechnischen Vorschriften und Richtlinien zu beachten.