1. Fahrzeugvorstellungen

Soweit die Auf-, Ein- oder Umbauten den vorliegenden Volkswagen-Aufbaurichtlinien entsprechen, ist eine gesonderte Bescheinigung, beispielsweise zur Vorlage bei der amtlichen Prüfstelle, seitens der Volkswagen AG nicht erforderlich. Eine Fahrzeugvorstellung ist jedoch auf Anfrage im Einzelfall möglich.

Sofern die Auf-, Ein- oder Umbauten den vorliegenden Volkswagen Aufbaurichtlinien nicht entsprechen, müssen die Abweichungen von Ihnen als Aufbauhersteller oder Ausrüster in jedem Fall einzeln vor dem Umbau sorgfaltsgemäß geprüft und der Volkswagen AG vorgeführt werden.

Bei Anfragen zu beabsichtigten Veränderungen und Fahrzeugvorstellungen fügen Sie bitte zwei Zeichnungssätze mit dem Gesamtumfang der Änderungen einschließlich aller Gewichts-, Schwerpunkt- und Maßangaben bei, aus denen auch die genaue Befestigung des Aufbaus auf dem Fahrgestell zu ersehen ist. Darüber hinaus unterrichten Sie uns bitte über die vorgesehenen Einsatzbedingungen des Fahrzeuges.

Bitte verwenden Sie dafür das Online-Kontaktformular: http://www.vwn-aufbaurichtlinien.de/de/kontaktformular

Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft und die EG-Maschinen-Richtlinie sind zu beachten.

Bei Änderungen sind unbedingt alle gültigen gesetzlichen
fahrzeugtechnischen Vorschriften und Richtlinien zu beachten

Hinweis: Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Maßgeblich für die Datenaktualität der Aufbaurichtlinien ist ausschließlich die elektronische Version der Aufbaurichtlinien (Online-Aufbaurichtlinien). Datenstand Dezember 2009

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